Waffenschein beantragen
Zum Führen von Schusswaffen, die nicht das entsprechende Prüfzeichen „PTB“ ausweisen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Gültigkeit: Drei Jahre
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit wird durch die Dienststelle überprüft.
- Sachkunde: Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung von einer staatlich anerkannten Sachkundekommission erforderlich.
- Bedürfnis: Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn Sie nachweislich mehr gefährdet sind als die Allgemeinheit.
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweis
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
- Bedürfnisnachweis
- gegebenenfalls Gewerbeanmeldung
- Antragsformular
Fragen & Antworten
Kann der Antrag auch schriftlich gestellt werden?
Da wir Sie gerne ausführlich beraten, bevor für einen positiven oder negativen Bescheid Kosten entstehen, empfehlen wir Ihnen, nach Terminabsprache persönlich vorbeizukommen. Sie können sich auch telefonisch bei der Waffenbehörde beraten lassen und dann Ihren Antrag per Post schicken.