Hundehaltung

Sie haben einen Hund? Alles von der Anmeldung über Steuern und Regeln bis zum Gassigehen im Überblick

Hundesteuer in München

Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden.

Hund anmelden

  • Abmeldung eines Hundes

    Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden.

  • Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke

    Wenn die Steuermarke Ihres Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatz-Marke beantragen.

Befreiung von der Hundesteuer

Regelungen zur Hundehaltung

  • Vorfälle mit gefährlichen Hunden

    Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.

  • Negativzeugnis für Kampfhunde

    Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.

Hundeverordnung und Leinenpflicht

Kontakt

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    115

    Erreichbar

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