Fahrzeug abmelden

Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

  • Sie können auch ein Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen abmelden (Eine Reservierung eines auswärtigen Kennzeichens ist nicht möglich). Dazu müssen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Abmeldung eines Münchner Fahrzeugs mitbringen.
  • Es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (das selbe Fahrzeug auf den selben Halter), als “Verbleibskennzeichen“ für 12 Monate zu reservieren. Die Gebühr von 2,60 Euro für die Reservierung wird bei der Außerbetriebsetzung mit verrechnet.
  • Das bestehende Kennzeichen kann auch für ein anderes Fahrzeug (auf dieselbe*denselben Halter*in für drei Monate) reserviert werden.
  • Kurze Kennzeichenkombinationen (nur ein oder zwei Buchstaben und eine oder zwei Ziffern oder ein Buchstabe und drei Ziffern) können nicht reserviert werden.

Voraussetzungen

Sie müssen die gestempelten Kennzeichen mitbringen. Diese müssen Sie nach erfolgter Außerbetriebsetzung entwerten und vorzeigen.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • bei Verschrottung: Verwertungsnachweis (Diesen erhalten Sie bei dem Verwertungsbetrieb, der Ihr Fahrzeug verschrottet hat.) und die Zulassungsbescheinigung Teil II

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • bei Münchner und auswärtigen Kennzeichen: 16,80 Euro
  • Reservierung der Kennzeichen: 2,60 Euro

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeugzulassungsverordnung

Fragen & Antworten

Wie lange kann ich das Kennzeichen meines Fahrzeuges
nach der Abmeldung reservieren, wenn ich dasselbe Fahrzeug später wieder anmelden möchte?


Das Kennzeichen kann bei der Außerbetriebsetzung für ein Jahr reserviert werden.

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