Vorabzuteilung Kennzeichen – eingeführtes Fahrzeug

Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

Mit einer Vorabzuteilung sind nur Fahrten zum Zwecke des Zulassungsverfahrens innerhalb Münchens und eines angrenzenden Zulassungsbezirks (DAH, FFB, Landkreis München) gestattet. Die Vorabzuteilung wird für die Dauer von 3 Wochen bescheinigt.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen mit Hauptwohnsitz in München.
  • Das Fahrzeug befindet sich in München.
  • Das Fahrzeug ist abgemeldet.
  • Sie haben einen privaten Stellplatz (mit einer Vorabzuteilung darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grund abgestellt werden).

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigung und Gutachten im Original

  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

ab 12,80 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Das ungestempelte Kennzeichen muss dem Fahrzeug zuvor von der Zulassungsbehörde zugeteilt worden sein.

Die ungestempelten Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein.

Die Fahrzeugpapiere müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Notwendige Fahrten müssen auf direktem Weg erfolgen, private Umwege (zum Beispiel zum Einkaufen) sind nicht erlaubt.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Team 5 (KVR-II/4215)

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Team 5 (KVR-II/4215)

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Ähnliche Leistungen

Fahrzeug wieder anmelden

Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.

Umschreibung Fahrzeug – von außerhalb nach München

Wenn Sie Eigentümer*in eines an einem anderen Ort zugelassenen Fahrzeugs sind oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.

Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden

Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

Fahrzeug abmelden

Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

Vorabzuteilung Kennzeichen

Sie möchten sich ein Kennzeichen für eine Fahrt zur Werkstatt oder Prüforganisation vorab zuteilen lassen?

Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden

Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden oder eine Tageszulassung zu erhalten, müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.

Umschreibung Fahrzeug – innerhalb Münchens

Wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist, müssen Sie Ihr Fahrzeug (auch Anhänger) umschreiben.

Fahrzeug online abmelden (außer Betrieb setzen)

Wenn Ihr Fahrzeug nach 2015 zugelassen wurde, können Sie Ihr Fahrzeug online abmelden.

Fabrikneues Fahrzeug oder Tageszulassung anmelden

Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.