Sterbeurkunde
Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Wir stellen nach einem aktuellen Todesfall auf Antrag Sterbeurkunden aus. Voraussetzung ist, dass der Sterbefall in München in unserem Zuständigkeitsbereich war.
Bei Sterbefällen, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamts München-Pasing (Klinikum München-Pasing und Altenheime der Stadtbezirke 21, 22, 23) waren, wenden Sie sich bitte an: Standesamt München-Pasing - Landsberger Straße 486, 81241 München, Telefon: 089/233-37248.
Wir stellen nach einem Todesfall in unserem Zuständigkeitsbereich Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen. Nach Abschluss der Beurkundung erhalten Sie vom Bestattungsunternehmen die bestellten Sterbeurkunden.
Voraussetzungen
Das Standesamt benötigt neben der Sterbefallanzeige und der ärztlichen Todesbescheinigung Belege für alle persönlichen Daten der verstorbenen Person (siehe „Benötigte Unterlagen“).
Der Sterbefall wird im Sterberegister beurkundet. Auf Basis der Daten, die im Sterberegister eingetragen sind, werden auf Antrag Sterbeurkunden ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
Unterlagen und Urkunden im Original für das Bestattungsunternehmen:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde (Heiratsurkunde), beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch
- gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
- ausländische Personenstandsurkunden/ Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
- Reisepass/ Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Für Krankenkasse und Rentenzwecke: Je 1 gebührenfreie Urkunde
Sterbeurkunden für den privaten Gebrauch: 12 Euro
Bescheinigungen über die Zurückstellung der Beurkundung: 12 Euro
Fragen & Antworten
Wir bitten Sie, darauf zu verzichten. Wir können mit der Bearbeitung erst beginnen, sobald uns alle Teile der ärztlichen Todesbescheinigung im Original vorliegen.
Wir können Ihnen in der Regel deutsch- und mehrsprachige Sterbeurkunden sowie beglaubigte Ausdrucke aus dem Sterberegister ausstellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei unserem Urkundenbestellservice.
Fragen zur Grablage kann Ihnen die Verwaltung der Städtischen Friedhöfe München beantworten.
Bei der Apostille handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der ausschließlich zur Vorlage bei ausländischen Behörden vorgesehen ist. Sollten Sie eine Apostille auf einer Urkunde benötigen, so wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Regierung von Oberbayern
SG 11 – Beglaubigungsstelle
80534 München
Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich den offiziellen Urkundenservice.
Schriftliche Anforderungen per Post senden Sie bitte direkt an das zuständige Standesamt München, Ruppertstr. 11, 80466 München oder an das Standesamt München Pasing, Landsberger Str. 486, 81241 München.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nutzen dafür unser Kontaktformular.
Standesämter können leider keine Auskünfte zum Nachlassverfahren geben. Bitte wenden Sie sich hierfür ausschließlich an das Nachlassgericht:
Amtsgericht München
Abteilung für Nachlasssachen
80315 München
Welche Dokumente in Ihrem Trauerfall benötigt werden, entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt, Abschnitt „Benötigte Unterlagen“. Diese Nachweise reichen Sie bitte zusammen bei Ihrem beauftragten Bestattungsunternehmen ein.
Bitte wenden Sie sich an ein von Ihnen gewähltes Bestattungsunternehmen und beachten Sie das Informationsblatt „Info Überführungen nach auswärts“.
Die Beurkundung des Sterbefalls kann erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Urkunden und Nachweise vorgelegt wurden. Wir sind bemüht, die Sterbefälle in der Regel innerhalb von fünf Werktagen zu bearbeiten.
Bitte wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Bestattungsunternehmen übernehmen alle Aufgaben und helfen Hinterbliebenen bei zahlreichen Entscheidungen.
Das Standesamt informiert nach der Beurkundung des Sterbefalls die in § 60 Personenstandsverordnung genannten Stellen, unter anderem das Einwohnermeldeamt, das Nachlassgericht München und das Finanzamt Kaufbeuren. Alle weiteren Stellen, beispielsweise Krankenkasse, Rentenversicherung, Banken und weiteres, sind von den Hinterbliebenen selbst zu informieren.
Nein, in der Regel kümmert sich darum Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen.
Sie haben über das Bestattungsunternehmen erstmalig Sterbeurkunden beantragt. Wir stellen die Urkunden aus und geben diese an das Bestattungsunternehmen zur Weiterleitung an die Angehörigen.
Sie erhalten weitere Informationen zur Abholung des Leichnams ausschließlich bei dem Institut, zu dessen Gunsten die Körperspende erfolgte. Für die Ausstellung von Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Bitte wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte über die möglichen Bestattungsarten.
Sterbeurkunden kosten 12 Euro pro Stück. Urkunden zur Vorlage bei der Sozialversicherung (gesetzliche Renten- und Krankenversicherung) stellen wir gebührenfrei aus.