München Modell - Mietwohnung
Das München Modell bietet bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen (Anfangsmiete ab 12 Euro pro qm). Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Sie suchen eine neue Wohnung? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie an einer Umfrage zum Thema Wohnen und Mobilität mitmachen.
München gehört zu den teuersten Städten Deutschlands. Deshalb hat die Landeshauptstadt München das kommunale Förderprogramm „München Modell“ ins Leben gerufen, um bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu schaffen. München Modell Wohnungen kosten mehr als staatlich geförderte Wohnungen
Sie können Ihren München Modell Antrag online auf SOWON oder mit dem Papierformular stellen. Weitere Informationen zur Online-Antragstellung finden Sie in diesem Flyer, in unserem Erklärvideo oder auf unseren Hilfeseiten.
Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie zum Beispiel auf Immobilienportalen wie ImmobilienScout24. Baugenossenschaften stellen ihre Projekte häufig in der Projektbörse der mitbauzentrale münchen vor, einer unabhängigen Beratungsstelle für gemeinschaftsorientiertes Wohnen.
Voraussetzungen
- Einhaltung der Einkommensgrenzen:
Es gibt verschiedene Einkommensstufen. Je nach Höhe des Einkommens sind Sie zum Bezug von Wohnungen in der passenden Einkommensstufe berechtigt. Ist die höchstzulässige Einkommensgrenze überschritten, wird der Antrag abgelehnt. - Haushaltszugehörigkeit (nach Art. 4 BayWoFG)
- Lebensgefährt*innen können nur gemeinsam registriert werden, wenn eine sogenannte auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft vorliegt. Hierfür muss ein Paar seit mindestens 3 Jahren zusammenwohnen und/ oder ein gemeinsames Kind haben oder erwarten.
- Zum Haushalt zählen grundsätzlich (jeweils von Antragsteller*in oder (Ehe-)Partner*in aus betrachtet):
- Kinder (auch Pflegekinder)
- Eltern, (Ur-)Großeltern
- (Ur-)Enkel*innen
- Bruder/ Schwester
- Schwiegervater/-mutter, Schwiegersohn/-tochter, Schwager/ Schwägerin
- Nicht zum Haushalt zählen grundsätzlich (keine gemeinsame Vormerkung möglich):
- Onkel, Tante, Cousin, Cousine, Neffe, Nichte, weiter entfernte Verwandte und sonstige Personen
- gewöhnlicher Aufenthalt/ Hauptwohnsitz in Deutschland
- ausreichender Aufenthaltsstatus bei ausländischen Wohnungssuchenden
- berechtigend beispielsweise: Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG), Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 AufenthG)
- nicht berechtigend beispielsweise: Duldung (§ 60a AufenthG), Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder des Studiums (§§ 16 ff. AufenthG)
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise (beispielsweise Gehalts-/ Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, SGB II -/ SGB XII - Bescheid (alle Seiten), letzter Steuerbescheid)
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- gegebenenfalls Bestätigung über Schwangerschaft (Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung)
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis oder Erklärung Kind(er) in getrennten Haushalten
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Wir bearbeiten alle Anträge nacheinander. Wegen der großen Menge der eingehenden Anträge kommt es leider zu langen Bearbeitungszeiten (mindestens 6 Monate). Den Bearbeitungsstand Ihres Antrags können Sie auf SOWON (unter „Anträge“) einsehen. Bitte sehen Sie daher von zwischenzeitlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.
Gebührenrahmen
Für die Antragsbearbeitung werden keine Gebühren erhoben.
Rechtliche Grundlagen
- Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
- Bayrisches Wohnraumfördergesetz (BayWoFG)
Fragen & Antworten
München Modell Wohnungen gibt es für Mieter*innen (München Modell Miete) und für Genossenschaftsmitglieder (München Modell Genossenschaften). » Informationen zu den Programmen.
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Ziel durch gemeinsames wirtschaftliches Handeln die sozialen, wirtschaftlichen oder auch kulturellen Belange der Mitglieder zu fördern. Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können, müssen Sie Mitglied der jeweiligen Genossenschaft sein oder werden. Anstelle einer Mietkaution zahlen Sie dann für die Genossenschaftsanteile.
Die München Modell Bescheinigung gilt für beide Programme. Sie müssen nur einen Antrag stellen. Mit der Bescheinigung können Sie sich dann direkt bei den Vermieter*innen bzw. den Genossenschaften bewerben. Diese vergeben die Wohnung eigenverantwortlich, also ohne weitere Beteiligung des Amtes für Wohnen und Migration.
Die Bescheinigung gilt – je nach Höhe Ihres Einkommens – für ein oder zwei Jahre. Sollten Sie in diesem Zeitraum keine geeignete Wohnung finden, können Sie einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie unsere Bearbeitungszeiten und stellen Sie Ihren Wiederholungsantrag rechtzeitig.
Die Höhe der Anfangsmiete (Neubau) ist von der jeweiligen Lage im Stadtgebiet abhängig. Die Anfangsmiete beträgt circa 12 Euro pro qm (Nettokalt) im Monat. Für Mietanhebungen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Nutzen Sie gerne unsere Hilfeseiten.
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Adresse
Werinherstraße 87
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Lagehinweis: Haus 24, 1. OG
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oder Telefon: 089 233 - 96820.
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für dringende Ausnahmefälle möglich.
Bei Vorsprachen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Barrierefreiheit & Anfahrt
Gebärdendolmetscher nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, 089 233-40001.