Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.

Beschreibung

Zu diesen Arbeiten gehören beispielsweise Grundwassermessstellen, Erkundungsbohrungen und Baugrundsondierungen. Bohrarbeiten mit folgenden Zielen sind mit einem Anzeigeformular anzuzeigen:

  • Errichtung einer Erdwärmesonde
  • Errichtung eines Brunnens zur Gartenbewässerung
  • thermischen Nutzung des Grundwassers mittels einer Wärmepumpe
  • Einrichtung einer Kühlanlage

Maßgeblich für die Anzeigepflicht ist der Grundwasserhöchststand.

Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies dem Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Wasserrecht unverzüglich anzuzeigen.

Bohrung, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, dürfen einen Monatnach Eingang der Anzeigemit vollständigen Unterlagen begonnen werden, sofern die Arbeiten innerhalb dieser Frist nicht untersagt wurden.

Bohrungen, die mehrere Meter in die tieferen tertiären Schichten (Ton, Schluff, Sand) gehen, benötigen neben der Bohranzeige auch eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden in Papier in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Vorhabensstandortes
  • Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung des Vorhabens
  • Erwartetes Schichtenprofil des Untergrunds (bei Grundwassermessstellen mit schematischem Ausbauplan)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Maximal vier Wochen.

Rechtliche Grundlagen

Paragraf 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Im Zuge eines Bauvorhabens kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Beratung zum Ökologischen Kriterienkatalog

Wenn Sie auf einem städtischen Grundstück bauen wollen, müssen Sie den ökologischen Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München einhalten. Wir beraten Sie dazu.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.