Mietberatung
Mieter*innen und Vermieter*innen sowie städtische Dienstellen und externe Behörden können sich kostenlos rund um das Mietverhältnis beraten lassen.
- Information - Wohnraum für Geflüchtete
- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem jeweils aktuellen Mietspiegel für München
- Auskunft zu Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen
- Prüfung von fristlosen und ordentlichen Kündigungen sowie Räumungsklagen
- Beratung zu Mängeln in und an der Wohnung
- Prüfung der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen
- Überprüfung von Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnungen
- Beratung zu Mietpreisüberhöhungen und Einleiten von Bußgeldverfahren nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz
- Der Vollzug des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bietet den Mieterinnen und Mietern von Wohnraum des freifinanzierten Wohnungsmarktes Schutz vor überteuerten Mieten.
Gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann im Bußgeldverfahren die zu viel bezahlte Miete zur Rückzahlung angeordnet werden.
- Der Vollzug des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bietet den Mieterinnen und Mietern von Wohnraum des freifinanzierten Wohnungsmarktes Schutz vor überteuerten Mieten.
- Angebot von Vermittlungsgesprächen zwischen den Mietparteien
- Ansprechpartner für städtische Dienststellen und externe Behörden
- Lotsenfunktion und Koordination von Hilfsangeboten
- Für Bürger*innen mit geringem Einkommen kann nach erfolgter Beratung im Einzelfall ein Termin bei der Zweigstelle des Münchner Anwaltsvereins organisiert werden
- Bei unzureichenden Sprachkenntnissen kann ein*e Dolmetscher*in zur Verfügung gestellt werden
- Sie können Ihre mietrechtlichen Anfragen bei uns entweder telefonisch, schriftlich oder auch persönlich stellen. Aufgrund der geltenden Corona-Regelungen bitten wir um Verständnis, dass die Mietberatung im Moment nur telefonisch und schriftlich erreichbar ist.
- Unsere Beratungsfachleute können für Sie keine Schriftsätze fertigen oder Sie vor Gericht vertreten.
Voraussetzungen
- sich die Mietwohnung innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München befindet.
- Mieter*innen bzw. Vermieter*innen nicht Mitglied einer Interessenvertretung sind.
- Mieter*innen bzw. Vermieter*innen nicht anwaltlich vertreten werden.
Benötigte Unterlagen
Mietvertrag und alle Unterlagen, die das jeweilige Thema betreffen.
-
Überprüfung einer Mieterhöhung oder Mietpreisüberhöhung:
- Mietvertrag
- aktuelle und letzte Mieterhöhung
- ausgefüllter Wohnungsbeschreibungsbogen
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Fragen zu Betriebs- und Heiz-/Warmwasserkostenabrechnungen:
- Mietvertrag
- aktuelle Abrechnung und die der Vorjahre
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Fragen zu Schönheitsreparaturen oder Mängeln:
- Mietvertrag
- Übergabeprotokolle
- gegebenenfalls Fotos
-
Fragen zur Modernisierungen
- Mietvertrag
- Ankündigung der Modernisierung
- Mieterhöhung nach erfolgter Modernisierung
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Es fallen keine Gebühren an.
Die Mietspiegelbroschüre ist kostenlos im Amt für Wohnen und Migration oder in der Stadtinfo im Rathaus erhältlich.
Gegen Einsendung eines adressierten und mit 1,60 Euro frankierten Maxibriefes sendet Ihnen das Amt für Wohnen und Migration die Broschüre kostenlos zu.
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Franziskanerstraße 8
81669 München
Adresse
Franziskanerstraße 8
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Raum: 238
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit der Anmeldung: 089 233-40200
Telefonische Beratungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.30 bis 15 Uhr
Nutzen Sie auch unsere Hotline: 089 233-40057
Montag bis Mittwoch: 13.30 bis 15 Uhr
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr