Zulässige Miethöhe bei geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über die zulässige Miethöhe.

Auskünfte an Mieterinnen und Mieter von geförderten Wohnungen in München über die zulässige Miethöhe (Kostenmiete) bzw. Prüfung der Betriebskosten.

Benötigte Unterlagen

  • Mieterhöhungserklärung
  • Mietvertrag
  • Betriebskostenabrechnung

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

mündliche Auskünfte sind kostenlos, bei schriftlichen Auskünften liegt die Gebühr zwischen 12,50 € und 17,50 €

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Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über den Zeitpunkt des Ablaufs der Mietpreis- und Belegungsbindung.