Meldebescheinigung

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Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.

Beschreibung

Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag der betroffenen Person können in die Meldebescheinigung weitere Daten aufgenommen werden:

  • frühere Namen (sofern gespeichert)
  • Ordensname, Künstlername (sofern gespeichert)
  • Geburtsort, bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Religion
  • frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugdatum, Auszugdatum, Statuswechseldatum
  • Familienstand
  • bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft, im Ausland auch den Staat
  • Daten zum Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner
  • Daten zu minderjährigen Kindern
  • Personalausweis/ Pass/ eID-Karte-Daten

Die persönliche Antragstellung ist nur im Bürgerbüro Ruppertstraße möglich. Dafür benötigen Sie einen Termin.

Aus Datenschutzgründen darf die Meldebescheinigung nur der meldepflichtigen beziehungsweise der bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen.

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

Die schriftlichen Anträge können nur bearbeitet werden, wenn Sie in München gemeldet sind oder waren. Die Beantragung über den Online-Service ist nur möglich, wenn Sie aktuell in München gemeldet sind.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis der antragstellenden beziehungsweise der bevollmächtigten Person (bei der Beantragung über den Online-Service den neuen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine in Deutschland ausgestellte eID-Karte (EU) mit der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion)
  • gegebenenfalls ausgefüllter Antrag (inklusive Vollmacht)
  • Zahlungsnachweis (bei schriftlichen Anträgen)

Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, überweisen Sie vorab die Gebühr an das Kreisverwaltungsreferat:

Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMM
Verwendungszweck: 92004301010121

Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden.

Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers gelten nicht als Zahlungsnachweis.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache: sofort.

Bei der Online-Beantragung:
schriftliche Meldebescheinigung - einige Tage
elektronische Meldebescheinigung - sofort

Gebührenrahmen

  • Bearbeitungsgebühr pro schriftliche Bescheinigung: 5 Euro
  • Bearbeitungsgebühr pro mehrsprachiges Formular (Übersetzungshilfe) 5 Euro
  • elektronische Bescheinigung_ gebührenfrei
  • Bescheinigung für Rentenzwecke: gebührenfrei

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Dann können Sie ein zusätzliches Formular mit der Übersetzungshilfe in der jeweiligen Landessprache erhalten. Dieses Formular enthält Angaben zum Wohnsitz oder Familienstand.

Sie können bei uns eine elektronische Meldebescheinigung gebührenfrei beantragen. Wenn Sie mit einem Termin persönlich im Bürgerbüro Ruppertstraße vorsprechen (Personalausweis oder Reisepass mitbringen), erhalten Sie diese sofort. Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, erhalten Sie die Meldebescheinigung an Ihre aktuelle Anschrift zugesandt. Bei der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung beträgt die Gebühr 5 Euro.

Das ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings, dass die anwesende Person auch als sorgeberechtigter Elternteil eingetragen ist.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27225

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze


Barrierefreier Zugang

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Auskunftssperre

Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.

Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von Unterschriften

Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.

Änderung im Sterberegister

Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.

Melderegisterauskunft

Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

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Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen.

Urkundenbestellung

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Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv

Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.