Auskunftssperre einrichten
Die Meldebehörde darf Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, dass über Ihre Daten keine Melderegisterauskunft erteilt wird.
- Sie können die Einrichtung einer Auskunftssperre grundsätzlich nur bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes persönlich vor Ort, per Post oder per E-Mail beantragen.
- Für persönliche Vorsprachen beantragen Sie bitte im Vorfeld einen Termin unter: auskunftssperren.kvr@muenchen.de.
- Die Auskunftssperre ist befristet auf zwei Jahre. Sie kann auf Antrag verlängert werden. Hierbei müssen Sie erneut die aktuelle Gefährdung nachweisen.
Voraussetzungen
• Sie glaubhaft machen, dass tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass Ihnen oder einer anderen Person bei Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen droht.
Benötigte Unterlagen
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
§51 BMG
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Auskünfte, Sperren
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
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Ruppertstraße 19
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Fax: 089 233-44412
Adresse
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Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung