Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen

Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.

Beschreibung

Gewerbemeldungen
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.
 
Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Gewerbeamt des Kreisverwaltungsreferats melden. Die Genehmigungsurkunde und den Auszug müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Wechsel der Betriebsleitung muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit 
  • fachliche Eignung 
  • finanzielle Leistungsfähigkeit 
  • Betriebssitz in der Landeshauptstadt München.
 Zusätzlich benötigen Sie zum Fahren eines Fahrzeugs im Rahmen der Ausflugsfahrten eine spezielle Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein). Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.

Nichtdeutsche Staatsangehörige
Nichtdeutsche Staatsangehörige (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) müssen die ausländerrechtlichen Vorschriften zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit beachten. Auskünfte bekommen Sie bei der Ausländerbehörde.
 
Versagungsgründe
Sollten Sie vorbestraft, Ihre finanziellen Verhältnisse ungeordnet sein oder über keinen Betriebssitz verfügen, kann Ihnen die Genehmigung versagt werden. Dies gilt auch, wenn es andere gravierende negative Erkenntnisse über Sie gibt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK) 
  • Nachweis über Eigenkapital (mindestens 9000 Euro für das erste Fahrzeug und 5000 Euro für jedes weitere) 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Stadtkasse, des Finanzamts und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, des zuständigen Insolvenzgerichtes 
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für die Fahrzeuge
  • Nachweis über eine Untersuchung der Fahrzeuge hinsichtlich der Voraussetzungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz 
  • bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag 
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht) 
  • Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
  • Fahrzeugliste

 

Bei juristischen Personen sind die oben genannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie die Bescheinigung des Amtsgerichts auch von der gesetzlichen Vetretung und der Betriebsleitung vorzulegen.

Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Drei Monate

Gebührenrahmen

Genehmigung: in der Regel 75 Euro (jedes weitere Fahrzeug: in der Regel plus 36 Euro)

Dazu kommen die Gebühren für 

  • das An- oder Ummelden des Gewerbes,
  • das Führungszeugnis
  • die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
  • die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
  • die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder.

 

Bitte beachten Sie!

Wird Ihr Antrag von uns abgelehnt oder Sie ziehen diesen zurück, müssen Sie bis zu 75 Prozent der Genehmigungsgebühr bezahlen.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung
Personenbeförderungsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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