Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist drei Monate gültig. Danach müssen Sie sie erneut beantragen.
Voraussetzungen
- Sie benötigen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse, zum Beispiel für die Genehmigung eines Gewerbes.
- Sie haben keine Forderungsrückstände gegenüber der Landeshauptstadt München.
Benötigte Unterlagen
- Persönliche Beantragung: Personalausweis, Zahlungsbeleg, gegebenenfalls Vollmacht des*der Antragstellenden
- Anträge per Post, E-Mail oder Fax: ausgefülltes Formular „Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung“, Zahlungsbeleg
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Postfach 201951
80019 München
Fax: +49 89 233-26642
Adresse
Herzog-Wilhelm-Straße 11
80331 München
Öffnungszeiten
-
Mo.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Di.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Mi.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Do.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Fr.
geschlossen
(Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen) - Sa. geschlossen
-
So.
geschlossen
(Ostern: Öffnungszeiten können abweichen)
Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind zu den Öffnungszeiten immer besetzt.
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Das Gebäude ist über den Eingang in der Josephspitalstraße barrierefrei erreichbar.