Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist.
Beschreibung
Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt.
Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich (per Post) und persönlich bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen. Bei schriftlicher oder persönlicher Antragstellung leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz zur Prüfung und Erledigung weiter. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde geschickt.
Führungszeugnis für private Zwecke Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.
Führungszeugnis für eine Behörde
Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl Einsicht nehmen.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- und Jugendbereich oder mit erwachsenen Menschen mit Behinderung tätig sind beziehungsweise werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Einen Vordruck für dieses Aufforderungsschreiben finden Sie unter „Formulare & Links (als Download).
Europäisches Führungszeugnis
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.
Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Wenn Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ein Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis brauchen, dann bekommen Sie hier alle Informationen.
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Voraussetzungen für Ehrenamtliche
- Sie bekommen das Führungszeugnis gebührenfrei. Dazu benötigen Sie einen Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit.
- Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
- Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist rechtlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine Person Ihres Vertrauens als Bote den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag abgeben und dazu Ihren Ausweis im Original vorlegen. Eine Kopie des Ausweises reicht in diesem Fall nicht aus
- Sie können das Führungszeugnis auch per Post beantragen.
- Das Mindestalter für ein Führungszeugnis ist 14 Jahre. Für Jugendliche unter 18 Jahren können die Eltern (Sorgeberechtigte, gesetzliche Vertreter) das Führungszeugnis beantragen.
Persönliche Antragstellung
Sie können den Antrag in allen Bürgerbüros stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
Online-Antrag
Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen, können Sie Ihr Führungszeugnis online über den oben stehenden Link direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Schriftliche Antragstellung
Ein schriftlicher Antrag auf ein Führungszeugnis muss Folgendes enthalten:>
- Familienname (gegebenenfalls Geburtsname), Vorname(n)
- Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten
- Die gemeldete Anschrift in München
- Gegebenenfalls die Anschrift der Behörde und den genaue Verwendungszweck
- Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag
- Die amtliche (von einer siegelführenden Behörde) oder öffentliche (von einem Notar) Beglaubigung der Unterschrift.
Wenn Sie das Führungszeugnis schriftlich beantragen, überweisen Sie vorab die Gebühr in Höhe von 13 Euro an das Kreisverwaltungsreferat und senden den Nachweis der Überweisung zusammen mit dem Antrag an uns. Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden.
Überweisung an:
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMM
Verwendungszweck: 92004301010071
Benötigte Unterlagen
Für einen persönlichen Termin vor Ort ist ein gültiger Pass oder Personalausweis erforderlich. Drittstaatsangehörige benötigen einen Reisepass.
Führungszeugnis für eine Behörde
Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl)
Erweitertes Führungszeugnis
Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Führungszeugnis für Ehrenamtliche
- Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis
- Wenn Sie den Antrag per Post schicken: ausgefülltes Antragsformular mit beglaubigter Unterschrift.
- Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit (ausgestellt auf Ihren Namen, mit Stempel und Unterschrift der Einrichtung/Organisation, für die Sie tätig sind)
- zusätzlich beim erweiterten Führungszeugnis: Aufforderungsschreiben (der Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt)
Fragen & Antworten
Straftaten werden in der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn erfasst und je nach Schwere der Straftat eine gesetzlich geregelte Zeit gespeichert.
Das Führungszeugnis zeigt, welche Eintragungen am Tag des Ausdrucks gespeichert waren. Je älter es wird, umso unsicherer ist die Aussagekraft. Die anfordernde Stelle (zum Beispiel eine Behörde oder ein Arbeitgeber) entscheidet darüber, wie alt das Führungszeugnis sein darf, damit es akzeptiert wird. In vielen Fällen werden drei Monate alte Führungszeugnisse noch akzeptiert.
Bei mittellosen oder ehrenamtlich tätigen Personen kann im Einzelfall bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Befreiung von der Gebühr beantragt werden.
Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:
- Führungszeugnis für private Zwecke: Sie bekommen das Führungszeugnis mit der Post zugeschickt und können es an die Stelle (zum Beispiel Verein, Personalbüro) weiterleiten, die das Führungszeugnis von Ihnen angefordert hat.
- Führungszeugnis für eine Behörde: Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird der genaue Verwendungszweck im Antrag vermerkt und das Führungszeugnis direkt dorthin gesandt. Wenn Sie vorher erfahren wollen, was in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie sich an ein Amtsgericht Ihrer Wahl wenden und dort Einsicht nehmen.
- Erweitertes Führungszeugnis: Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein). Für den Antrag müssen Sie eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Einen Vordruck für dieses Aufforderungsschreiben finden Sie unter „Formulare & Links (als Download).
- Europäisches Führungszeugnis: Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen.In dieses Führungszeugnis werden auch die Eintragungen aufgenommen, die im Strafregister des Herkunftslandes gespeichert sind.
- Führungszeugnis für Ehrenamtliche: Ein Führungszeugnis für Ehrenamtliche wird für Personen benötigt, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben wollen, bei der der Schutz von Kindern oder Jugendlichen im Vordergrund steht. Für die Beantragung ist eine Bestätigung der Organisation erforderlich, die das Führungszeugnis verlangt.
Rechtliche Grundlagen
BZRG
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Ruppertstraße
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Ruppertstraße
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45371
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze