Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen
Sie wollen eine Gewerberegisterauskunft beantragen?
Das Münchner Gewerberegister wird im Kreisverwaltungsreferat geführt.
Auskünfte aus dem Gewerberegister enthalten Name, betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetriebes. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im Gewerberegister kann keine Gewähr übernommen werden.
Die übermittelten Daten dürfen nach Art. 19 Abs. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie Ihnen übermittelt wurden.
Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet, Änderungen ihrer Wohnanschrift mitzuteilen. Wenn Sie Angaben zur Wohnanschrift benötigen, können Sie eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen.
Den Antrag können Sie bei uns per Fax, schriftlich oder per Online-Antrag einreichen. Für den schriftlichen Antrag bieten wir Ihnen im Internet ein vorgedrucktes Formular an.
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
2. Mitteilung Ihrer Personalien sowie der Anschrift
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa zwei Wochen
Gebührenrahmen
• Sammelauskünfte: 15 Euro für die erste Auskunft zuzüglich 7,50Euro für jede weitere Auskunft
Hinweis:
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn das von ihnen gesuchte Gewerbe nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Rechtliche Grundlagen
§ 14 Gewerbeordnung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Servicetelefon, Vollzug gewerberechtlicher Vorschriften
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
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