Auskunft aus dem Gewerberegister
Hier können Sie online eine Gewerberegisterauskunft beantragen.
Das Münchner Gewerberegister wird im Kreisverwaltungsreferat geführt.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register und grundsätzlich keine öffentliche Auskunftsquelle für Privatpersonen.
Im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen ist eine Auskunft möglich.
Gemäß Artikel 39 BayDSG, Allgemeines Auskunftsrecht, (zu Artikel 86 DSGVO) Absatz 1 hat jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird und
- bei personenbezogenen Daten eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen zulässig ist und
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden.
Die Auskunft kann verweigert werden, soweit
- Kontroll- und Aufsichtsaufgaben oder sonstige öffentliche oder private Interessen entgegenstehen,
- sich das Auskunftsbegehren auf den Verlauf oder auf vertrauliche Inhalte laufender oder abgeschlossener behördeninterner Beratungen oder auf Inhalte aus nicht abgeschlossenen Unterlagen oder auf noch nicht aufbereitete Daten bezieht oder
- ein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht.
Auskünfte aus dem Gewerberegister enthalten Name, betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbebetriebes.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im Gewerberegister kann keine Gewähr übernommen werden.
Gewerbebetriebe die vor dem 01.05.1989 abgemeldet wurden, sind EDV-technisch nicht erfasst. Anfragen über abgemeldete Betriebe können nur beantwortet werden, wenn dies aus dem Auskunftsersuchen ersichtlich ist.
Voraussetzungen
Die Übermittlung weiterer Daten aus dem Gewerberegister ist nur dann zulässig, wenn Sie ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis zu übermittelnden Daten glaubhaft machen (durch Kopien von Vertragsunterlagen, Rechnungen, Schuldtitel, Vollstreckungstitel).
Benötigte Unterlagen
Bitte teilen Sie Ihre vollständigen Personalien sowie Ihre Anschrift mit.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Etwa zwei Wochen
Gebührenrahmen
- Einzelauskunft aus dem Gewerberegister: 15 Euro
- Sammelauskünfte: 15 Euro für die erste Auskunft zuzüglich 7,50 Euro für jede weitere Auskunft
Hinweis
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn das von ihnen gesuchte Gewerbe nicht ermittelt werden kann, die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt oder eine Auskunftserteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Rechtliche Grundlagen
§ 14 Gewerbeordnung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Servicetelefon, Vollzug gewerberechtlicher Vorschriften
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Fax
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Servicetelefon, Vollzug gewerberechtlicher Vorschriften
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Implerstraße 11
81371 München
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