Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Natürliche Person

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.

Beschreibung

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.  Dazu zählen:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
  • Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • strafgerichtliche Verurteilungen

Den Antrag müssen Sie persönlich stellen und können sich nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehepartner, vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Ihr Wissen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen kann.

Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Hier wird die Auskunft ausgestellt und entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.

Empfänger der Auskunft:
Die Auskunft kann grundsätzlich nur an die Antragstellerin/ den Antragsteller (nicht an eine bevollmächtigte Person) gesandt werden. Nur in den folgenden drei Fällen, kann die Auskunft direkt an eine Behörde gesendet werden:

  • für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung
  • für die Vorbereitung der Entscheidung auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes und
  • für die Vorbereitung der Entscheidung zu Überprüfung der Zuverlässigkeit nach §38 GewO.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie können einen persönlichen Antrag in allen Bürgerbüros stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
  • Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch schriftlich beim Bürgerbüro stellen.
  • Wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion sind, können Sie ihren Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Persönlicher Antrag: Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag per Post: Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Ihrer beglaubigten Unterschrift (Beglaubigung durch Notar oder eine siegelführende Behörde), Zahlungsnachweis für die Überweisung

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Im Regelfall zwei bis drei Wochen

Gebührenrahmen

13 Euro

Wenn Sie den Antrag postalisch stellen, überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr vorab und senden den Nachweis der Überweisung zusammen mit dem Antrag an uns.

Kontodaten:
Stadtsparkasse München:
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMM
Verwendungszweck: 92004301010063

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45371

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

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