Feministische Kulturprojekte
Das Kulturreferat vergibt Projektförderung für kreative Vorhaben, die feministische Perspektiven in der Kultur stärken.
Beschreibung
Welche Projekte können eingereicht werden?
Projekte aller Kultur- und Kunstsparten und verschiedene analoge und digitale Veranstaltungsformate können beantragt werden. Die Projekte sollen sich künstlerisch mit aktuellen (queer-)feministischen Fragestellungen beschäftigen und dabei verschiedene Perspektiven berücksichtigen. Erwünscht sind Ideen, die auf positives Empowerment setzen.
Auch Kulturprojekte im Rahmen des Internationalen Frauen*tags am 8. März können beantragt werden.
Wichtiger Hinweis
Einreichzeiten
Ab Oktober 2026 bis 15. September 2027 können Anträge eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 8 Wochen, Sie sollten Ihr Projekt entsprechend planen und frühzeitig beantragen.
Digitale Beratungstermine in Deutsch und Englisch möglich
- Mittwoch, 16. September 2026, 13 bis 14 Uhr
Zum Webex-Meeting - Mittwoch, 21. Oktober 2026, 15 bis 16 Uhr
Zum Webex-Meeting - Mittwoch, 24. Februar 2027, 13 bis14 Uhr
Zum Webex-Meeting
Aufgrund von Personalengpässen ist keine Einzelberatung möglich.
Bitte lesen Sie nachstehend die FAQs durch.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Antragsstellung
- Es gibt eine maßgebliche Beteiligung von FLINTA*
- Die Antragstellenden sind in München (S-Bahn Bereich) wohnhaft oder tätig
- Das Projekt setzt positive (queer-)feministische Impulse
- Das Projekt findet im Jahr 2027 statt
- Das Projekt erfüllt die Förderkriterien des Kulturreferats
Kriterien zur Auswahl sind neben den Förderkriterien und einer plausiblen Projektbeschreibung eine nachvollziehbare Strategie vielfältige Zielgruppen zu erreichen. Projektvorschläge, die die Vernetzung des Akteur*innenfeldes stärken und in Kooperation mit anderen Initiativen, Vereinen und/oder Institutionen umgesetzt werden, sind besonders willkommen. Bitte legen Sie in diesem Fall dem Antrag eine Bestätigung der Kooperationspartner*in bei und eine Beschreibung der Zusammenarbeit beziehungsweise der Aufgabenteilung.
Es dürfen Fördermittel anderer Geldgerber*innen (Drittmittel/Ko-Finanzierung) in das Projekt eingebracht werden. Ab einer Antragssummen von 5.000 Euro erwarten wir eine Ko-Finanzierung von anderen Stellen. Je höher die Summe, desto höher sollte auch die Ko-Finanzierung sein.
Benötigte Unterlagen
Verpflichtend
- einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Projektförderung
- eine konkrete, nachvollziehbare Projektbeschreibung des Vorhabens (Die Beantwortung alle Fragen aus dem oben genannten Antragsformular, Seite 3 wird vorausgesetzt)
- einen Kosten- und Finanzierungsplan mit allen Ausgaben und Einnahmen. Planen Sie dabei realistisch (siehe auch: Orientierungshilfe Faire Honorare).
- Sollten Sie eine Ko-Finanzierung beantragt haben, die noch nicht genehmigt wurde, eine Beschreibung des Worst-Case-Szenarios, zum Beispiel Programmkürzungen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag ein:
per E-Mail
feminismus.kultur@muenchen.de
Beachten Sie dabei folgende Vorgaben
Schreiben Sie in die Betreffzeile: FEM 2027
Dateigröße: maximal 8 MB
Unterlagen zusammengefasst in einem einzigen PDF!
PDF-Dateibenennung: Ihr Nachname_Vorname_FEM2027
via Post
Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 3, FEM 2027
Burgstraße 4
80331 München
Eine persönliche Abgabe von Unterlagen im Kulturreferat ist nicht möglich.
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen in den Sonderbriefkasten der Pforte im Rathaus einwerfen (Marienplatz 1, beim Fischbrunnen, rechts in der Wand eingelassen).
Unvollständige Anträge oder Eingänge nach Antragsfrist können nicht berücksichtigt werden.
* Mit dem Sternchen wollen wir die Vielfältigkeit von Geschlechtern sichtbar machen ohne die strukturelle Diskriminierung von Frauen* unsichtbar zu machen.
Fragen & Antworten
Bitte beachten Sie, dass die Gelder frühestens ab Anfang 2027 ausgezahlt werden können. Planen Sie dies bitte in Ihre Projektzeitlinie ein. Wenn Ihr Projekt gefördert wird, beachten Sie, dass die Gelder nicht automatisch ausgezahlt werden. Sie müssen einen sogenannten Mittelabruf bei uns durchführen, was informell, beispielsweise per E-Mail, erfolgen kann. Die genauen Informationen hierzu finden Sie in dem Bescheid über den Zuschuss, den Sie nach der Bewilligung Ihres Projekts per Post erhalten.
Ja, unbedingt. Wir entscheiden über eine Förderung nach Eingang und haben nur eine limitierte Geldsumme. In den vergangenen Jahren wurden zwischen zehn bis vierzehn Projekte gefördert, daher ist es gut, frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Bitte beantworten Sie die auf Seite 3 des Antragsformulars gestellten zwölf Fragen so konkret und kurz wie möglich. Falls bestimmte Punkte noch unklar sind, benennen Sie diese – nur so wissen wir, dass Sie den Punkt nicht vergessen haben. Halten Sie die Antworten sachlich.
Tipp: Lassen Sie Ihren Antrag von anderen Personen gegenlesen, um zu testen, ob Ihr Projekt verständlich dargestellt ist.
Nein. Aufgrund von Personalengpässen wird es derzeit keine separate #sieinspiriertmich Ausschreibung geben. Kulturprojekte im Rahmen des Internationalen Frauen*tags am 8. März sollen hier bei den Feministischen Kulturprojekten beantragt werden.
Das Internet stellt einige Optionen und Video-Tutorials zum Zusammenfügen von Dokumenten und PDFs zur Verfügung, ebenso zum Verkleinern/Komprimieren. Bitte nutzen Sie diese Programme, komprimieren Sie Bilddateien soweit es möglich ist, oder verzichten Sie darauf. Sie haben auch die Möglichkeit, die Unterlagen analog via Post einzureichen.
Ja, nach Abschluss Ihres Projekts sind Sie verpflichtet, einen inhaltlichen Sachbericht über die Durchführung Ihres Projekts und einen finanziellen Verwendungsnachweis über alle Ausgaben im Projekt zu erstellten. Alle Rechnungen, Quittungen und relevanten Dokumenten, die die Ausgabe der Gelder belegen, müssen von ihnen gesammelt und aufbewahrt werden. Das Kulturreferat hat uneingeschränktes Prüfungsrecht.
Der inhaltliche Sachbericht sollte eine umfassende Darstellung des Projektverlaufs, der erreichten Ziele und der Zusammenarbeit mit Partner*innen enthalten. Weitere Details zu den Anforderungen finden Sie in den Informationen, die Sie mit Ihrem Bescheid über Zuschuss erhalten.
Außerdem müssen Sie einen Sachbericht erstellen. Dieser sollte eine umfassende Darstellung des Projektverlaufs, der erreichten Ziele und der Zusammenarbeit mit Partner*innen enthalten. Weitere Details zu den Anforderungen finden Sie in den Informationen, die Sie mit Ihrem Bescheid über Zuschuss erhalten haben.
Wenn Sie schwerpunktmäßig in München künstlerisch arbeiten, dann ja. Bitte legen Sie uns eine Erläuterung, Nachweis oder Vergleichbares zum Antrag. Der Nachweis dazu kann vielfältig sein, zum Beispiel eine Auflistung vergangener Projekte in München, künstlerische Vita, ein Atelier-/Büromietvertrag, eine persönliche Erläuterung oder eine Bestätigung der Münchner Initiative, bei der Sie aktiv sind.
FLINTA* ist eine Abkürzung. Sie steht für Frauen, Lesben, Inter, Nichtbinäre, Trans und Agender Menschen. Die Abkürzung existiert in verschiedenen Varianten, das Sternchen am Ende soll weitere Variationen der Geschlechtervielfalt einbeziehen.
Wenn Sie Räumlichkeiten suchen, nutzten Sie das Angebot unserer Website. Setzten Sie sich direkt mit den Verantwortlichen der Räume in Verbindung.
Rechtliche Grundlagen
Die Zuwendungen werden auf dem Verwaltungsweg (das heißt ohne Juryverfahren) vergeben. Die Antragstellenden der ausgewählten Projekte werden im Dezember informiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Kontakt
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
Landeshauptstadt München
Beratung in Englisch möglich.
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
Burgstraße 4
80331 München
Fax: +49 89 233-27776
Adresse
Burgstraße 4
80331 München