Projektförderung für Kulturprojekte zum Weltfrauen*tag

Wenn Sie ein Projekt planen, das sich künstlerisch mit (queer-) feministischen Fragestellungen beschäftigt, können Sie sich für eine Förderung bewerben.

Beschreibung

Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München lobt jährlich zum Weltfrauentag am 8. März Projektförderungen für Kulturprojekte, die im März stattfinden, aus.

Es können Projekte aller Kultur- und Kunstsparten und verschiedene analoge und digitale Veranstaltungsformate eingereicht werden. Die Projekte sollen sich künstlerisch mit aktuellen feministischen Fragestellungen beschäftigen und dabei verschiedene Perspektiven berücksichtigen. Erwünscht sind Ideen, die auf positives Empowerment setzen. Um die Vernetzung des Akteur*innenfelds zu stärken, werden nur Projekte gefördert, die in Zusammenarbeit von mindestens zwei Initiativen, Vereinen und / oder Institutionen erfolgen („Tandem“). Bei der Auswahl wird auch auf ausgewogene Zielgruppen und ein schlüssiges Gesamtprogramm geachtet.

Alle in diesem Rahmen geförderten Projekte werden auf der Website von #sieinspiriertmich dargestellt und beworben.

Antragsfrist
Projektvorschläge können bis zum 26. November 2024 eingereicht werden.

Voraussetzungen

  • Die Projekteinreichung erfolgt in Kooperation von mindestens zwei Kulturinitiativen / Künst-ler*innengruppen / Institutionen, die miteinander kooperieren wollen.
  • Die Antragstellenden sind in München (S-Bahn Bereich) wohnhaft oder tätig.
  • Das Projekt setzt positive (queer-) feministische Impulse und knüpft an #sieinspiriertmich an.
  • Das Projekt findet im März 2025 statt.
  • Die Projektbeschreibung beschreibt die erwünschte(n) Zielgruppe(n) und geht konkret darauf ein, wie diese erreicht werden soll(en).

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Projektförderung
  • Eine konkrete Projektbeschreibung des Vorhabens (bitte beantworten Sie dabei alle Fragen aus dem oben genannten Antragsformular, Seite 2!)
  • Einen Finanzierungsplan des Projekts mit allen Einnahmen und Ausgaben (inkl. Mietkosten)
  • Eine Bestätigung der zweiten Kulturinitiative / des*der Partner*in, mit der*dem Sie sich bewerben wollen und einer Beschreibung der Art und Weise der Zusammenarbeit bzw. Aufgabenteilung.

Fragen & Antworten

Ja, Sie können sich bei der Zuständigen persönlich beraten lassen oder Sie nehmen an unserer digitalen Infoveranstaltung am 6. November 2924 von 12 bis 13 Uhr teil. Bitte melden Sie sich dazu bei Veronika Kirschner an, dann erhalten Sie die Zugangsdaten.

Wenn Sie Räumlichkeiten suchen, nutzten Sie das Angebot unserer Website oder treten Sie im Vorfeld mit uns in Kontakt.

Nein, diese findet nur biennal statt.

Ja, aber er muss unterschrieben sein!

Bitte nennen Sie im Betreff: #sim 2025, begrenzen Sie die Dateigröße auf maximal 5 MB und benennen Sie ihre Datei so: Ihr Nachname_Vorname_SIM2025

Ja, es dürfen auch andere Fördermittel in das Projekt eingebracht werden. Wir vergeben maximal 5.000 Euro pro Projekt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem Konzept und planen Sie realistisch (siehe auch: Orientierungshilfe Faire Honorare). Es sollten Ihrem Budget entsprechend angemessene Projekte sein. Mehrtagesveranstaltungen oder Theaterproduktionen sind in der Regel unrealistisch.

Rechtliche Grundlagen

Die Antragstellenden der ausgewählten Projekte werden im Dezember informiert und können dann direkt mit den Vorbereitungen starten.

Die Gelder werden Anfang 2025 ausbezahlt. Es gelten die Förderkriterien des Kulturreferates. Die Zuwendungen werden auf dem Verwaltungsweg (das heißt ohne Juryverfahren) vergeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

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Kulturelle Bildung, Internationales,
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Burgstraße 4
80331 München

Fax: +49 89 233-27776

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