Förderung Crowdfunding-Kampagne

Dieses Förderprogramm bietet 50 Prozent Zuschuss für alle Kreativleistungen rund um eine Crowdfunding-Kampagne in München.

50 Prozent Zuschuss für Kreativleistungen

Du planst eine Crowdfunding-Kampagne?

Du benötigst Unterstützung beim Erstellen von Film, Logo oder Text? 

Ob Imagefilm, Texte, Logos, Fotos, eine gute Story oder Pressearbeit – schon vor dem Start einer Crowdfunding-Kampagne kommt auf Dich als Projektstarter einiges an Arbeit zu. Und damit Deine Kampagne auch erfolgreich wird, ist ein professioneller, kreativer Auftritt enorm wichtig.

Und hier kommen wir ins Spiel:

munich business bietet mit dem „Förderprogramm Crowdfunding-Kampagne“ die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für alle Kreativleistungen rund um die Crowdfunding-Kampagne! So kannst Du gleich von Beginn an mit Profis zusammenarbeiten.
 

zwei Männer und zwei Frauen sitzen an einem Tisch und hören der einen Frau zu, die spricht

Hintergrund des Förderprogramms


Für die kreativen Dienstleistungen, die für die Vorbereitung der Kampagne benötigt werden, kann ein Zuschuss von 50 Prozent (bis zu max. 3.000 Euro) gewährt werden. Die in der Corona-Pandemie geltenden Sonderkonditionen sind zum 31.03.2022 ausgelaufen. Seither gilt wieder der reguläre Fördersatz.

Damit möchte munich business Projektstarter*innen und Eure Ideen unterstützten und zugleich die Auftragssituation der lokalen Kultur- und Kreativwirtschaft stärken.
 

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Für Kreativdienstleistungen, die Du bei Unternehmerinnen und Unternehmern in München einkaufst, kannst Du einen Zuschuss von 50 Prozent (bis zu maximal EUR 3.000) beantragen. Dazu gehören etwa:

  • Fotos, Videos
  • Texte, Lektorat, Übersetzungen
  • Grafikdienstleistungen wie Infografiken, Logos
  • Unterstützung im Bereich Storytelling, Kommunikation, PR, Social Media

In der Förderrichtlinie sowie im Förderantrag findest Du weitere detaillierte Informationen.
Ein guter Kompass: Unser → Crowdfunding-Canvas
 

Crowdfunding erfolgreich? Sichert euch die weitere Finanzierung mit Munich Crowd!

Gemeinsam mit der Stadtsparkasse München bieten wir euch zudem die Möglichkeit, Crowdfunding und klassische Gründungsdarlehen zu verknüpfen (auch Cofunding genannt). Mit Munich Crowd bekommt Ihr von der Stadtsparkasse eine umfassende Beratung zum richtigen Finanzierungsmix.

Dabei wird Crowdfunding als Finanzierungs- und Marketinginstrument akzeptiert, mit dem ihr nachweisen könnt, dass es für euer Vorhaben am Markt auch eine konkrete Nachfrage gibt.

Unsere Plattform crowdfunding-in-muenchen.de gibt darüber hinaus einen Überblick über lokale Crowdfunding-Beratung und Veranstaltungen.

Wie ist der Ablauf der Beantragung?

  1. Antragsformular und Förderrichtlinie auf muenchen.de/crowdfunding  herunterladen und durchlesen
  2. Orientierungsberatung bei IHK oder Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft vereinbaren
  3. Crowdfunding Canvas mit ersten Stichworten befüllen und zur Beratung mitbringen
  4. Angebote der Dienstleister einholen
  5. Antrag mit allen Unterlagen inkl. der Angebote und einer Bestätigung der Beratung bei uns einreichen

Urban Re:Creation - New European Bauhaus und ökologische Transformation

Mit Hans Joachim Schellnhuber spannte RUFFINI ON TOUR #3 den Bogen von zukunftsfähigem Design, Planen und Bauen im Sinne des New European Bauhaus zu einer Ästhetik und zu Narrativen für die ökologische Transformation.

Podiumsteilnehmer*innen bei RUFFINI ON TOUR am 15.5.24 im Munich Urban Colab

Das Förderprogramm ist ein Angebot von munich business -  von unserem Gründungsteam in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzteam #kreativmuenchen.

Kontakt und Downloads

FAQs zum Förderprogramm Crowdfunding-Kampagne

Nein. Die Förderung kann nur durch Selbständige und Unternehmen beantragt werden, die ihren Sitz im Stadtgebiet der LH München haben.

Nein. Es können nur Kreativdienstleister beauftragt werden, die ihren Sitz im Stadtgebiet der LH München haben.

Nein, soziale oder kulturelle Projekte bzw. Vereine ohne wirtschaftliche Gewinnabsichten können nicht gefördert werden. Gefördert werden können nur Unternehmen und Selbständige (Gewerbe und Handwerk), freiberuflich Tätige und soziale Unternehmen, die gewinnorientiert arbeiten, mit Sitz im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München. Details dazu findet ihr in der Förderrichtlinie.

Nur für den speziellen Förderzweck (Kreativdienstleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung der Crowdfunding-Kampagne), darf keine zweite Förderung beantragt werden bzw. beantragt worden sein. Andere Gründungs- oder Unternehmensförderungen sind davon nicht betroffen.

Ja.

Diesen Punkt haben wir in den Förderantrag aufgenommen, damit sich alle Projektstarter mit den Plattformrichtlinien auseinandersetzen. Bei deutschen Plattformen kann man z.T. eine Bestätigung vorab erfragen, ansonsten reicht es uns auch, wenn ihr formlos bestätigt, dass euer Projekt mit den Plattformrichtlinien konform ist.

Ja. Bitte reicht mit dem Antrag Kostenvoranschläge der Dienstleister mit ein, die ihr beauftragen wollt. Wichtig ist, dass aus den Angeboten sehr deutlich die Leistung und der Gesamtpreis hervorgehen. Ein Angebot, das nur einen Stundensatz beinhaltet, aber keine Gesamtkosten, können wir nicht berücksichtigen.

Ja. Wenn ihr für eure Dienstleistungen weniger zahlt, als in den Angeboten kalkuliert war, muss das übrige Geld zurückgezahlt werden. Dies steht auch genau in den Formularen für den Verwendungsnachweis, den wir euch mit der Bewilligung zusenden.

Der Verwendungsnachweis muss spätestens ein halbes Jahr nach der Bewilligung bei uns eingegangen sein. Wir senden euch das entsprechende Muster-Formular mit der Bewilligung zu. Am besten setzt ihr euch einen Reminder direkt nach eurer Kampagne, wenn ihr auch die Rechnungen für eure Dienstleister bezahlt habt.

Wenn der Antrag schriftlich, vollständig und von euch unterschrieben per Post bei uns eingegangen ist, senden wir euch eine Eingangsbestätigung. Dann brauchen wir mindestens 10 Arbeitstage, um den Antrag zu bearbeiten und intern abzustimmen, bevor wir euch eine Zu- oder Absage senden. Die Auszahlung kann erst dann erfolgen, wenn ihr uns nach Erhalt des Förderbescheids die Zustimmungserklärung und den Rechtsmittelverzicht unterschrieben zurückgesendet habt.

Wenn es während der Kampagnenvorbereitung notwendig wird, den Dienstleister zu wechseln, dann meldet euch bitte umgehend bei uns.

Die Dienstleister dürfen grundsätzlich erst beauftragt werden, wenn die Zusage für die Förderung erfolgt ist. Meldet euch bitte bei uns, falls ihr schon einen Schritt weiter seid, die Förderung aber noch beantragen wollt.

Erst wenn ihr die Bewilligungszusage erhalten habt, darf das Projekt auf der Plattform starten.
Der Bewilligungsbescheid enthält einen konkreten Bewilligungszeitraum.

Der Bewilligungsbescheid enthält einen konkreten Bewilligungszeitraum. Ist dieser überschritten und die Kampagne nicht gestartet/online, dann muss der Zuschuss zurückgezahlt werden, da dieser zweckgebunden und nur für diesen Zeitraum gültig ist.

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