Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayEGovV

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Konformitätsstatus

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  1. Fremdsprachige Begriffe sind nicht immer als solche gekennzeichnet.
  2. Online-Formulare markieren Fehler nicht direkt im Feld, der Time-Out wird nicht angezeigt und ist nicht anpassbar.
  3. Bei Sortierauswahlen sind die Elemente nur textlich, nicht strukturell miteinander verknüpft.
  4. In der mobilen Ansicht ist der Tastaturfokus des Menüs schwach ausgeprägt.
  5. Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Begründung

Die Stadt München arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Site noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Alternative Zugangswege

Zu 2. und 3.: Bei unseren Online-Formularen sind die Kontaktdaten der zuständigen Stellen vermerkt. Bitte nehmen sie telefonischen oder E-Mail-Kontakt auf.

Zu 5.: Im Falle von nicht barrierefreien PDF-Dokumenten machen Sie bitte von unten genannter Kontaktmöglichkeit Gebrauch.

Hilfe und Kontakt bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Str. 15
80331 München
E-Mail: business@muenchen.de
Telefon: +49 89 233- 22070

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der Nutzerin bzw. des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Status der Erklärung

  • Erstellung: September 2022
  • Letzte Überpürfung: September 2022