Hinweise zum Aufenthaltstitel in München

Antrag gestellt? Bestätigung ist Nachweis für Arbeitgebende

Kund*innen der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung SZE (ehemals Ausländerbehörde München) können, nachdem sie ihren Antrag online gestellt haben, eine Bestätigung darüber als PDF-Datei speichern.

Diese Bestätigung dient als Nachweis für Arbeitgebende sowie für Behörden, dass der aktuelle Aufenthalt über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus in Deutschland weiterhin gültig ist und die Person im bisherigen Umfang arbeiten kann. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung nicht zwingend erforderlich ist.

Nach Ausbildung oder Qualifizierung

Achtung: Erleichterung der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte nach einer Ausbildung oder Qualifizierungsmaßahme

Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (ehemals Ausländerbehörde München) stellt neuerdings Aufenthaltserlaubnisse zur Berufsausbildung (nach § 16a AufenthG) sowie zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikationen (nach § 16d AufenthG) für die Dauer der Ausbildung bzw. Qualifizierung plus weitere sechs Monate aus.

Nach erfolgreichem Abschluss gilt die Erwerbstätigkeit als erlaubt. Dies können Sie den Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel anhand folgender Formulierung entnehmen:

"Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung/Qualifizierung gilt: Erwerbstätigkeit bis zum XX.XX.XXXX erlaubt."

Mithilfe dieser neuen Regelung wird die Übergangszeit zur Beantragung eines Folgetitels abgedeckt und ein nahtloser Übergang geschaffen, um die Beschäftigung im unmittelbaren Anschluss zu ermöglichen.