Mehr Flexibilität für Verkaufsstellen
Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz ist am 1. August 2025 in Kraft getreten und bringt für Händlerinnen und Händler in München mehrere Neuerungen mit sich.
Die bekannten Öffnungszeiten an Werktagen sowie der Schutz von Sonn- und Feiertagen bleiben unverändert bestehen. Neu ist jedoch, dass Verkaufsstellen künftig mehr Spielraum erhalten, ihre Öffnungszeiten auch nach 20 Uhr auszudehnen.
Betriebe können pro Jahr bis zu vier individuelle Verkaufsabende durchführen, an denen die Ladenöffnungszeiten bis 24 Uhr verlängert werden dürfen. Eine behördliche Genehmigung ist hierfür nicht notwendig.
Voraussetzung ist lediglich, dass der Abend mindestens 14 Tage zuvor über den städtischen Onlineservice „Anzeige von Abendöffnungen“ beim Kreisverwaltungsreferat eingereicht wird.
Hier können Sie als Inhaber*in einer Verkaufsstelle bis zu vier verkaufsoffene Nächte an Werktagen anzeigen: