Tucherpark
Der Tucherpark soll zu einem lebendigen, modernen und nachhaltigen Stadtquartier mit vielfältigem Nutzungsangebot weiterentwickelt werden.
Das Projekt
Die Entwicklung des Tucherparks hin zu einem lebendigen, modernen und nachhaltigen Stadtquartier mit vielfältigem Nutzungsangebot ist eine Herausforderung, die über die vorhandenen Planungsinstrumente hinausgeht. Daher wurde in einem iterativen Prozess unter Beteiligung städtischer Fachdienststellen aus ersten Planungsideen in enger Abstimmung zwischen externen Gutachtern und weiteren beratenden Fachleuten der nun vorliegende Masterplan-Vorentwurf entwickelt.
Lage
Das Planungsgebiet befindet sich im 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann zwischen Englischem Garten und Isar und wird im Süden von der Tivolistraße und im Norden vom Isarring begrenzt. Es wird von Süden nach Norden vom Eisbach, einem Teil des Bachsystems des Englischen Gartens, durchströmt. Der Planungsumgriff hat eine Fläche von insgesamt zirka 22,5 Hektar (inklusive Straßenverkehrsflächen). Das Planungsgebiet befindet sich großteils in privatem Eigentum mitwirkungsbereiter Eigentümer*innen. Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Landeshauptstadt München.
Anlass und Ziel
Der städtebauliche Grundplan Sep Rufs und Karl Kagerers bildet bis heute die verbindliche Grundlage einer baulichen Entwicklung des Tucherparks. Nach der Fusion von Bayerischer Vereinsbank und Hypobank 1998 kam es 2019 wegen Mangel an weiterem Bedarf zum Verkauf des Tucherparks an die neuen Eigentümer. Die Eigentümer beabsichtigen, das unter Denkmalschutz stehende städtebauliche Ensemble aus Landschaftspark und dem zum Teil als Einzeldenkmäler geschützten Gebäudebestand im Sinne von Sep Ruf und Karl Kagerer zu einem lebendigen, modernen und nachhaltigen Stadtquartier mit vielfältigem Nutzungsangebot weiterzuentwickeln. Aufgrund auslaufender Mietverträge für den Großteil der Gebäude besteht sowohl kurz- als auch mittelfristiger Handlungsbedarf, zumal bereits einzelne Gebäude leer stehen.
Notwendigkeit zu handeln besteht auch hinsichtlich eines hohen technischen und energetischen Sanierungsbedarfs. Die Eigentümer werden gebeten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und unter Beteiligung einer Jury mit Fach- und Sachpreisrichter*innen einen abgestimmten Masterplan zu erstellen. Dieser soll auf Grundlage des Masterplan-Vorentwurfs und unter Berücksichtigung der Aussagen der Regierung von Oberbayern sowie der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erarbeitet werden und als Grundlage für die weiteren Bauleitplanverfahren dienen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde beauftragt, den Stadtrat vor dem Billigungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens über das Ergebnis des Masterplans zu informieren.
Workshopverfahren
Bei drei ganztägigen Veranstaltungen, in denen in vier Arbeitsgruppen an den Themen Stadtklima und Stadtökologie, Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz, Identität und Funktionen sowie Mobilität und Verkehr gearbeitet wurde, wurde der Masterplan-Vorentwurf erstellt. Er definiert übergeordnete Entwicklungsziele und deren Anwendung in Teilbereichen des Projekts.
Die Ergebnisse des Masterplan-Vorentwurfs können im Ratsinformationssystem detailliert nachgelesen werden.
Verfahrensstand
Vom 24. Mai bis einschließlich 25. Juni 2024 hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch stattgefunden.
Am 5. Juli 2023 wurde dem Stadtrat der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2189 Tivolistraße (nördlich), Englischer Garten (östlich), Isarring (südlich), Isar (westlich) vorgelegt und am 26. Juli 2023 von der Vollversammlung des Stadtrats beschlossen.
Die Planungsbegünstigten werden gebeten, auf Grundlage des Masterplan-Vorentwurfs und unter Berücksichtigung der
Aussagen der Regierung von Oberbayern sowie der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1
und § 4 Absatz 1 BauGB in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung einen abgestimmten Masterplan
zu erstellen, der als Grundlage für die weiteren Bauleitplanverfahren dienen soll.
Beteiligung
Vom 24. Mai bis einschließlich 25. Juni 2024 hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch stattgefunden.
Chronologie
05/2024-06/2024: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch, Erörterungsveranstatlung am 6.6.2024
07/2023: Aufstellungsbeschluss - Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2189
07/2021: Auftragsbeschluss - umfassende Grundlagenermittlung und Bewertung, Abschätzen von Potenzialen einer Neuentwicklung und Erarbeitung einer Masterplanung für eine mögliche Neuentwicklung des Tucherparks auf Grundlage der Untersuchungen und in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung