Wohnraum an der Tegernseer Landstraße

Für die Tegernseer Landstraße in Obergiesing wird ein sektoraler Bebauungsplan aufgestellt - für mehr bezahlbaren Wohnraum.

Projekt

Bebauungsplan Nr. 2173 Umgriff Tegernseer Landstraße
LHM
Lageplan

Lage

Der Bereich Tegernseer Landstraße (östlich), Raintaler Straße (westlich), Perlacher Straße (nördlich) und Kesselbergstraße (südlich) liegt im 17. Stadtbezirk – Obergiesing-Fasangarten und hat eine Größe von zirka 1,2 Hektar.
 

Ziele der Planung

  • für bestehendes, bislang nicht realisiertes Baurecht ist ein Anteil von 40 Prozent gefördertem Wohnen beziehungsweise 20 Prozent Einkommensorientierte Förderung (EOF) und 20 Prozent München Modell (MM) geplant
  • Die genaue Festsetzung bleibt dem Bebauungsplanverfahren vorbehalten.
  • anteilige Sicherung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum

Besonderheit: sektoraler Bebauungsplan

Derzeit liegt hier kein Bebauungsplan vor, das heißt es besteht Baurecht nach §34 des Baugesetzbuches. Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer hier neu baut, musste somit bisher keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem „Sektoralen Bebauungsplan“ nach §9 Absatz 2d des Baugesetzbuches liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein Instrument vor, durch das die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in „34er-Gebieten“ ausgeschöpft werden können.

Chronologie

06-07/2024: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs: Vereinfachtes Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
10/2021 Aufstellungsbeschluss für den Sektoralen Bebauungsplan Nr. 2173

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung

    Stadtplanung - Planungsgruppe Bezirk Ost (Stadtbezirk 17, 18 und 19)

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