Orleanshöfe
Am Gleisfeld des Ostbahnhofs ist ein neues Wohn- und Geschäftsviertel für Haidhausen geplant.
Aktuelles: Beteilligung der Öffentlichkeit
Von Freitag, 29. November 2024 mit Freitag, 3. Januar 2025 wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1956a über die digitale Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München äußern. Dort finden Sie auch die Planungsunterlagen.
Weiterer Auslegungsort
Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 29. November 2024 bis 03. Januar 2025 auch an folgendem Auslegungsort über die Planungen informieren:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr
Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung während der Dienstzeit für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer 089 233-24994 und per E-Mail unter plan.orleanshoefe@muenchen.de zur Verfügung.
Wohnen und Arbeiten am Ostbahnhof
Das Projekt
Lange Zeit wurde das Planungsgebiet durch die Deutsche Bahn und ihre historischen Vorgängerinnen als Rangierbahnhof und zur Zollabfertigung genutzt. Nachdem der Bahnbetrieb das Gelände nicht mehr benötigte, war dort zwischenzeitlich ein Kfz-Handel mit Fahrzeugabstellfläche untergebracht sowie temporär ein Standplatz für Containeranlagen der S-Bahn München und Bundespolizei. Derzeit steht der nördliche Teil des Planungsgebiets der Deutschen Bahn als Baustelleneinrichtungsfläche für die zweite Stammstrecke zur Verfügung.
In Zukunft entsteht hier ein urbanes Wohn- und Geschäftsviertel. Die geplante Bebauung wird behutsam in den bestehenden Kontext Haidhausens eingebettet. Das Wohnungsangebot ist auf unterschiedliche Bevölkerungs- und Einkommensgruppen zugeschnitten.
Auf Grundlage des sorgfältig abgestimmten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzepts werden in den nächsten Jahren Bebauungspläne mit Grünordnung erarbeitet. Die Eigentümerin, die Orleanshöfe GmbH & Co. KG, lobte im Vorfeld einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb im kooperativen Verfahren aus. Am 3. Februar 2021 stellte man dem Stadtrat die Ergebnisse vor.
Lage
Das Planungsgebiet liegt im 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen in direkter Nachbarschaft zum Ostbahnhof, südlich des Haidenauplatzes sowie zwischen der Bahnlinie München-Rosenheim und der Orleansstraße. Es ist zirka 3,75 Hektar groß. Die Flächen sind in privatem Eigentum.
Wettbewerb
Das Preisgericht würdigte in der Sitzung am 14. Februar 2020 den Entwurf von Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus, Berlin, mit Treibhaus Landschaftsarchitektur, Hamburg, mit dem ersten Preis. Auf Grundlage des Siegerentwurfs entsteht der Bebauungsplan mit Grünordnung.
Kooperatives, nichtoffenes Verfahren mit fünf geladenen Teilnehmern
Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine der wenigen Brachflächen, die sich noch in zentraler Lage in der Münchner Innenstadt befinden. Durch die Lage am Ostbahnhof ist es sehr gut erschlossen. In den nächsten Jahren sollen dort in einer urbanen Mischung Wohnungen, Büros, Einzelhandel, Kindertagesstätten und ein Hotel entstehen.
Lage
Im 5. Stadtbezirk Au - Haidhausen, östlich der Orleansstraße und südlich des Haidenauplatzes
Nutzungen
Zirka 450 Wohnungen, Einzelhandel, Büroflächen, Kindertagesstätten, Hotel
Größe
Umgriff zirka 3,75 Hektar / Geschossfläche zirka 85.000 Quadratmeter
1. Preis
Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus, Berlin, und Treibhaus Landschaftsarchitekten, Hamburg
Weitere Preise
2. Preis: Steidle Architekten, München, mit Keller Damm Kollegen GmbH, München
3. Preis: Palais Mai Gesellschaft von Architekten und Stadtplanern, München, mit grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner, Freising / Hamburg
Anerkennungen
Bogevischs Büro Architekten und Stadtplaner, München, mit Burger Landschaftsarchitekten, München
Oester Pfenniger Architekten, Zürich, mit mavo Landschaften, Zürich
Ausloberin
Orleanshöfe GmbH & Co. KG
Historie
Mit der Verlagerung bahnbetrieblicher und gewerblicher Nutzungen stehen nördlich und südlich des Haidenauplatzes Flächen zur städtebaulichen Neuordnung zur Verfügung. Bei den Flächen handelt es sich um den ehemaligen Güterbahnhof sowie Gewerbeflächen. Für den Bereich nördlich des Haidenauplatzes liegt seit 2004 ein Aufstellungsbeschluss vor, der 2008 auf das südliche Areal erweitert wurde. Im Frühjahr 2006 wurde von den neuen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern ein gutachterliches Planungsverfahren für den Gesamtbereich nordöstlich und südwestlich des Haidenauplatzes durchgeführt. Aufgrund der noch unklaren Inanspruchnahme von Flächen zum Bau der zweiten Stammstrecke wurden die Planungen zunächst nicht weitergeführt. Eine anschließende vertiefende Prüfung des gutachterlichen Planungsverfahrens hat mehrere Überarbeitungskriterien (zum Beispiel Bedarf an Wohnraum) ermittelt, die unter Berücksichtigung der aktuellen stadtentwicklungsplanerischen Herausforderungen im Rahmen eines weiteren konkurrierenden Verfahrens untersucht werden sollen.
Das jetzt durchgeführte konkurrierende Verfahren bezieht sich auf Grund der weiterhin unklaren Entwicklungen nördlich des Haidenauplatzes auf das Areal südlich, zwischen Haidenauplatz und Ostbahnhof. Die Vorlage eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes ist Voraussetzung für die vorgezogene Realisierung eines ersten Entwicklungsabschnitts auf den von Planung und Bau der zweiten Stammstrecke unabhängigen südlichen Teilflächen.
Planungsgebiet
Das Planungsgebiet liegt im Münchner Stadtbezirk Au-Haidhausen in direkter Nachbarschaft zum Ostbahnhof zwischen der Bahnlinie München - Salzburg, der Orleansstraße und südlich des Haidenauplatzes. Es umfasst eine Größe von zirka 3,75 Hektar und ist Teil des erweiterten Aufstellungsbeschlusses von 2008. Die Flächen im Planungsgebiet sind in privatem Eigentum und werden derzeit überwiegend als Parkplatz und Kfz-Handel genutzt. Auf Grund des Baus der zweiten Stammstrecke und der daraus resultierenden Flächenbeanspruchung im nördlichen Teil des Planungsgebiets ist eine Entwicklung in zwei Abschnitten vorgesehen.
Ziele des kooperativen Verfahrens
Für das Wettbewerbsgebiet sollte in Anbetracht der sehr komplexen Voraussetzungen und zahlreicher Restriktionen ein städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept erarbeitet werden, bei dem die Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität für die Wohn- und Büronutzungen und in den Freiräumen besonders im Vordergrund steht. Gesucht wurde ein Planungskonzept, das eine hohe Dichte und hohe Qualität einschließlich qualitativ hochwertiger Freiräume in Einklang bringt, Nutzungsvielfalt und langfristige Nutzungsflexibilität gewährleistet. Angestrebt ist die Schaffung eines Urbanen Gebietes mit einem Anteil von zirka 50 Prozent Wohnnutzung mit zirka 450 Wohneinheiten sowie einem Anteil von zirka 50 Prozent Büro- und gewerblicher Nutzung.
Eine der zentralen Herausforderungen ist die Immissionsbelastung des Areals durch die unmittelbar angrenzende Bahnlinie auf der einen Seite und die Orleansstraße auf der anderen Seite bei einer geringen Grundstückstiefe. Gleichzeitig sollte eine phasenweise Entwicklung des Areals in zwei Entwicklungsabschnitten im Hinblick auf die Baustelleneinrichtung für die zweite S-Bahn-Stammstrecke im nördlichen Teil des Planungsgebiets berücksichtigt werden.
Würdigung des Preisgerichts
In seiner Sitzung am 14. Februar 2020 würdigte das Preisgericht die Arbeit des 1. Preises aus drei Stadtblöcken, die durch zwei Quartiersnischen gegliedert sind, als ein städtebaulich stimmiges und dem Stadtteil im Maßstab angemessenes neues Quartier. Durch die gezielten Baukörperversätze und Fugen werden die beiden sehr unterschiedlichen Außenräume „Bahntrasse“ einerseits und „Orleansstraße“ andererseits deutlich aufgewertet.
An der Orleansstraße werden durch die Quartiersnischen lokale Verweil- und Identifikationsräume angeboten und der Straßenraum vom Orleansplatz zum Haidenauplatz gegliedert. Der Übergang zur Bestandsbebauung am Ostbahnhof wird im gleichen Duktus ausgebildet. Entlang des Biotopbands am Gleiskörper werden die Rücksprünge für zusätzlich ökologisch wirksame Retentionsflächen, aber auch für kleinere Gemeinschaftsterrassen genutzt, ohne dass dies zu Lasten der Innenhöfe geht.
Die Quartiersnischen ermöglichen gezielte Durchblicke auf den Stadtraum Bahntrasse und dessen Qualitäten, die Weite, Ostbelichtung und Zugverkehr erlebbar machen. Die schalltechnisch gut geschützten Innenhöfe sind im Maßstab überschaubar und bieten an sich eine hohe Aufenthaltsqualität. Die vorgeschlagene großflächige Nutzung von zwei der insgesamt fünf Höfe mit den Spielflächen der Kitas bedarf jedoch einer Umplanung.
Der Stadtbaustein am Haidenauplatz mit dem zirka 45 Meter hohen polygonalen Hochpunkt ist deutlich von der Orleansstraße eingerückt, was zu einer Verbesserung des Stadtraums im Übergang zum Platzraum beiträgt. Der Hochpunkt gibt Orientierung und markiert gleichzeitig den Stadteileingang.
Durch die selbstverständliche Gefällefortführung des Vorplatzes bildet sich ein überhohes Erdgeschoss heraus, das zusammen mit dem polygonalen Hochpunkt der Bedeutung eines Quartiersentrées gerecht wird. Die städtischen Plätze sowie die Erweiterung des Straßenraums der Orleanstraße werden als positiver und belebender Beitrag zum umgebenden Quartier gesehen und darüber hinaus zeigt die Arbeit eine Vielzahl zeitgemäßer und absolut relevanter Aspekte und Lösungen, die an die Umsetzung durchaus auch Forderungen stellen.
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht hat der Ausloberin einstimmig empfohlen, das städtebauliche und freiraumplanerische Konzept des ersten Preises für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen. Insbesondere ist der Entfall der Schallschutzwände zu prüfen sowie das Freihalten der Hofflächen durch Kita-Außenspielflächen.
Weiteres Vorgehen
Entsprechend der Preisgerichtsempfehlung wird nach der weiteren Ausarbeitung der 1. Preis den weiteren Planungen zu Grunde gelegt.
Aufgrund der aktuellen Coronakrise kann die Bekanntgabe des Ergebnisses des kooperativen Verfahrens im Stadtrat erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Insofern wird das Ergebnis des Verfahrens vorab hier veröffentlicht.
Koordination Verfahren
Dragomir Stadtplanung GmbH, München
Urheberrechtshinweis
Alle Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt.
Masterplan
Der Wettbewerbsentwurf wurde nach Anhörung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nochmals überarbeitet und ein Masterplan zur Sicherung einer einheitlichen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Grundidee erstellt.
Verfahren
Auf Grundlage des Ergebnisses aus dem Wettbewerb startete für den Bereich zwischen Ostbahnhof und Haidenauplatz das Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Nach Auswertung der Äußerungen aus diesen Verfahren und unter Berücksichtigung der Planfeststellung der zweiten Stammstrecke in diesem Bereich wurde das Ergebnis des Wettbewerbs überarbeitet und der Masterplan erstellt.
Da der nördliche Teil des Planungsgebiets als Baustelleneinrichtungsfläche für den Bau der zweiten Stammstrecke benötigt wird, wurde das Gebiet in zwei Teilabschnitten aufgeteilt. Zunächst wird ein Teilbebauungsplan, der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a, für den südlichen 2,1 Hektar großen Teilbereich aufgestellt. Für den nördliche Teil wird nach Fertigstellung der zweiten Stammstrecke und der Freigabe der Baustelleneinrichtungsflächen ebenso auf Grundlage des Gesamtkonzepts ein Bebauungsplan mit Grünordnung (Nr. 1956b) aufgestellt.
Der Masterplan wurde für den südlichen Teil in einen Bebauungsplanvorentwurf mit Satzung und Begründung (Nr. 1956a) überführt. Mit diesen Unterlagen führte man das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB durch. Der zuständige Bezirksausschuss war beteiligt.
Am 18. September 2024 fasste der Stadtrat den Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a.
Als nächster Verfahrensschritt folgt die öffentliche Auslegung, bei der die Bürger*innen erneut Gelegenheit haben, sich zur Planung zu äußern. Wann die Auslegung erfolgt, wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Planungskonzept - Teil A
Mit dem neuen urbanen Stadtquartier entstehen im südlichen Teil des jahrelang provisorisch genutzten Areals auf 2,1 Hektar Wohnungen, Büros, Einkaufmöglichkeiten und eine Kindertagesstätte. Das Planungsgebiet umfasst an die 250 Wohneinheiten und 560 Arbeitsplätze.
Der Entwurf stellt ein differenziertes Höhenspiel aus städtebaulichen Akzenten und gleichzeitigem Bezug zur Bestandsbebauung dar. Entlang der Gebäudekanten sorgen Vor- und Rücksprünge für Auflockerung. Die geschlossenen Baukörper gruppieren sich um grüne Innenhöfe, ein kleiner Quartiersplatz trägt zur Belebung bei.
Gemäß Mobilitätskonzept sind die erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht. Über sie erfolgt auch die Verkehrserschließung (u.a. Lieferverkehr). Fuß- und Radweg entlang des Planungsgebiets werden erweitert. Der in zwei Richtungen befahrbare Radweg ermöglicht die sichere Anbindung an den Ostbahnhof. Das Wohnungsangebot umfasst einen festgelegten Anteil an geförderten Wohnungen. Über das Klimakonzept entsteht ein nachhaltiges Stadtquartier.
Gutachten
Die nachfolgend aufgeführten Gutachten sind Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Alle Inhalte der Gutachten (Texte, Grafiken, Fotos) sind urheberrechtlich geschützt.
Chronologie
9/2024 Billigungsbeschluss des Stadtrats
11 bis 12/2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §4 Absatz 2 Baugesetzbuch
4 bis 5/2021 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Absatz 1 Baugesetzbuch und Erörterungsveranstaltung
2/2021 Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis und Stadtratsbeschluss zum weiteren Vorgehen
7 bis 8/2020 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §4 Absatz 1 Baugesetzbuch
9/2019 bis 8/2020 Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb
2016 Wiederaufnahme der Planung
2010 Einstellen der Planung wegen Verzögerungen bei der zweiten Stammstrecke der S-Bahn
1/2008 Erweiterung Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1956
2 bis 4/2006 Gutachterliches Planungsverfahren Haidenauplatz