Schutz vor Lärm in München

Hier finden Sie die Ansprechpersonen bei Lärmproblemen sowie Informationen zu Lärmkarte, Lärmaktionsplan und Schallschutzfensterprogramm.

Lärmschutz in München

Baulärm

Baustellenlärm (Baulärm) ist Lärm, der an Baustellen im Zusammenhang mit der Beseitigung und Errichtung von Gebäuden, Straßen und Industrieanlagen entsteht.

Fluglärm

Aufgrund der Lage des Flughafen München ergeben sich bei den Einwohner*innen der Landeshauptstadt München kaum Betroffenheiten durch Fluglärm.

Die zuständigen Stellen zum Thema Fluglärm sowie weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links.

Gaststättenlärm

Neben den Biergärten gibt es in München auch Freischankflächen und „Schanigärten“ auf öffentlichem Grund (Straßen, Gehsteige, Plätze und Fußgängerzonen). Für die von einer Gaststätte ausgehenden Geräusche ist der*die Gastwirt*in verantwortlich.

Beschwerden sind beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt München anzuzeigen. Die örtlich zuständige Bezirksinspektion sucht das Gespräch mit der*dem Gastwirt*in und verwarnt diese*n. Häufen sich die Beschwerden, wird seitens des Kreisverwaltungsreferates eine Lärmpegelmessung angeordnet, die vom Referat für Klima- und Umweltschutz durchgeführt wird.

Geräte- und Maschinenlärm

Zum Schutz der Bevölkerung gelten für den Betrieb von lauten Geräten und Maschinen (Laubbläser, Rasenmäher, Baumaschinen) zeitliche Beschränkungen.

Gewerbelärm

Industrie- und Gewerbelärm entsteht von gewerblich oder industriell genutzten Anlagen. Dazu zählen große Betriebe (Kraftwerke, Stahl- und Walzwerke, Gießereien), aber auch kleine Gewerbe- oder Handwerksbetriebe wie Tischlereien, Einzelhandelsgeschäfte oder andere Betriebe. Neben Produktionslärm gehört auch Verkehrslärm auf dem Betriebsgelände zum Gewerbelärm.

Nachbarschaftslärm

Schienenverkehrslärm

Der Schienenverkehr in München umfasst Eisenbahnen (Personenzüge einschließlich S-Bahnen und Güterzüge), Tram-, und U-Bahnen. Durch den Schienenverkehr kann Lärm entstehen. Unter folgenden Links gelangen Sie zur zuständigen Stelle für die jeweilige Art des Schienenfahrzeugs.

Straßenverkehrslärm

Straßenverkehrslärm ist Lärm von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Die Zuständigkeiten nach Straßenart sowie die gesetzlichen Regelungen finden Sie unter folgenden Links.

Sonstige Lärmbelästigungen

Lärm verhindern, vermeiden oder verringern, ist Ziel der Lärmminderungsplanung.

Lärmkarte

Alle fünf Jahre muss die Lärmsituation in Städten ab 100.000 Einwohner*innen ermittelt werden. Als Grundlage für die Beurteilung der Lärmbelastung werden sogenannte "Lärmkarten" für jede Lärmart berechnet. So auch in der Stadt München.

Auf Grundlage der Lärmkarten hat die Stadt München zusammen mit einem externen schalltechnischen Beratungsbüro stadtweit Strategien sowie lokal Maßnahmen zur Lärmminderung für besonders betroffene Gebiete untersucht und bewertet. Die Ergebnisse sind im Lärmaktionsplan für München dargestellt.

Unter folgendem Link finden Sie allgemeine Informationen zur Lärmkartierung sowie die Links zu den Lärmkarten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und des Eisenbahn-Bundesamtes:

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionspläne werden auf Grundlage der Lärmkarten erstellt und enthalten Maßnahmen zur Lärmminderung (zum Beispiel: Tempo 30 oder Schallschutzfenster).

Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen zur Lärmaktionsplanung sowie den Lärmaktionsplänen der Landeshauptstadt München, der Regierung von Oberbayern für den Flughafen München, des Eisenbahn-Bundesamtes und des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

Gesetzliche Grundlagen der Lärmkarte und Lärmaktionsplanung

Förderprogramm für Schallschutzfenster

Mit diesem Förderprogramm wird der Einbau von Schallschutzfenstern in bestehenden Wohngebäuden in München mit bis zu 3.000 Euro je Wohnung gefördert.

Förderfähig sind:

  • bauliche passive Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden,
  • wenn an diesem Ort die Lärmsanierungswerte von 64 dB(A) tagsüber und 54 dB(A) nachts überschritten werden,
  • keine Möglichkeit von aktiven Lärmschutzmaßnahmen besteht und
  • die anderen Bedingungen der aktuellen Richtlinie zum städtischen Schallschutzfensterprogramm erfüllt sind.

Unter passiven Schallschutzmaßnahmen versteht man zum Beispiel Schallschutzfenster und -fenstertüren, Schalldämmlüfter und Rollladenkästen. Eine Lärmschutzwand stellt eine aktive Lärmschutzmaßnahme dar.

Ob Ihr Gebäude für eine Förderung in Frage kommt, können Sie beim Referat für Klima- und Umweltschutz erfragen. Hinweis: Das städtische Schallschutzfensterprogramm ist eine freiwillige Leistung der Stadt München. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung des finanziellen Zuschusses besteht nicht.