Lärmkarten für Bayern
Als Grundlage für die Beurteilung der Lärmbelastung werden Lärmkarten für jede Lärmart berechnet. Hier erfahren Sie welche Lärmquellen es in der Stadt München gibt.
Lärmkarten
Für die Beurteilung von Lärmbelastungen werden Lärmkarten für Städte sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen berechnet. Diese Lärmkarten sind alle fünf Jahren zu erstellen (Paragraf 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz). In der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die Anforderungen an die Lärmkarten festgehalten.
Die aktuellen Lärmkarten für die städtischen Straßen, Straßenbahn- und U-Bahnstrecken sowie Industrieanlagen in Bayern wurden 2022 durch das Bayerische Landesamt für Umwelt erstellt. Diese sind über den Umweltatlas Bayern abrufbar. Hier sind auch die Lärmfaktoren von Bundesautobahnen und überörtliche Straßen abgebildet.
Die Lärmkarten wurden mit einer Rasterpunktweite von zehn Meter in einer Immissionshöhe von vier Meter über Gelände berechnet. Geländeeinflüsse und Abschirmungen wie auch Reflexionen durch bauliche Anlagen wurden berücksichtigt.
Die aktuelle Lärmkarte für den Eisenbahnverkehr (Fernreisezüge, S-Bahnen, Güterzüge) wurde 2022 vom Eisenbahn-Bundesamt erstellt.
Lärmquellen in München
Im Münchner Stadtgebiet wurden folgende Lärmquellen in den Lärmkarten berücksichtigt:
- über 600 Kilometer Straßennetz: Straßen der Verkehrsmengenkarte des Mobilitätsreferats (keine Nebenstraßen)
- circa 90 Kilometer Schienennetz: sämtliche Straßenbahn- und oberirdische U-Bahnstrecken (jedoch kein Eisenbahnverkehr)
- Industrieanlagen welche unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen
Um die Lärmquellen aus den Lärmkarten zu verringern erstellt die Stadt München alle fünf Jahre einen "Lärmaktionsplan". Darin sind Maßnahmen festgelegt um die Lärmsituation zu verbessern.
Kennzahlen für Lärm
In den Lärmkarten wird die Lärmsituation durch zwei unterschiedliche Kennzahlen, sogenannte "Lärmindizes" dargestellt:
Die Kennzahl "LDEN" bewertet die Lärmbelästigung für einen ganzen Tag (24-Stunden-Wert). Sie ist ein Mittelwert über die Zeiträume Tag (6 bis 18 Uhr), Abend (18 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr). Wegen der höheren Störwirkung von Geräuschen enthalten Abend- und Nachtstunden einen dB(A) Aufschlag. Der Mittelwert des Abends enthält einen Aufschlag von fünf dB(A). Der Mittelwert der Nacht enthält einen Aufschlag von zehn dB(A).
Die Kennzahl "LNight" ist für die Bewertung von Schlafstörungen bedeutsam (acht-Stunden-Wert). Er ist der Mittelwert der Nachtstunden (22 bis 6 Uhr).
Die dargestellten Immissionen beruhen auf den Emissionsbeiträgen von den berechneten Straßen oder Straßenabschnitten beziehungsweise Gleisstrecken oder Gleisabschnitten. So sind bei Straßeneinmündungen die Lärmbeiträge der schwächer belasteten Straßen nicht berücksichtigt. Die Berechnung von Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- sowie Gewerbelärmimmissionen erfolgt getrennt voneinander.