Lärmaktionsplanung
Zielsetzung der Lärmaktionsplanung ist es, Umgebungslärm vorzubeugen, zu verhindern und zu mindern.
Aktuelles und Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die durch die Ergänzung des Paragraf 47 a bis f im Bundes-Immissionsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Demnach müssen alle fünf Jahren neue Lärmkarten erstellt und auf dieser Grundlage die Lärmaktionspläne fortgeschrieben werden.
Die Landeshauptstadt München ist hierbei zuständig für die Lärmaktionsplanung im Hinblick auf die städtischen Straßen und Schienenverkehrswege (Straßenbahn und U-Bahn). Autobahnen und Flughäfen fallen in die Zuständigkeit des Freistaats Bayern. Für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes inklusive S-Bahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
Am 27. November 2024 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München den Lärmaktionsplan für München – Runde 4 – beschlossen.
Lärmaktionspläne der zuständigen Institutionen
Lärmaktionsplan für München – Runde 4 (2024)
Die Erarbeitung des Lärmaktionsplans erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren. Grundlage für den Lärmaktionsplan ist die Lärmkartierung der Runde 4 (2022) des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Bereits bei der Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplans war die weitreichende Information und Beteiligung der Münchner Bürger*innen von zentraler Bedeutung. Die Beteiligung erfolgte hierbei über ein Verfahren bestehend aus Informationsveranstaltungen für Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Multiplikator*innen. Außerdem gab es eine interaktive Online-Beteiligung im Mai 2023, bei der Bürger*innen auf einer digitalen Plattform direkt von Lärm belastete Orte eintragen und Vorschläge zur Lärmminderung einbringen konnten.
Die Ergebnisse dieser ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung flossen in den Entwurf zum Lärmaktionsplan ein und mündeten in zusätzlichen Untersuchungsgebieten und konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Lärmminderung.
Im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 8. August bis zum 12. September 2024 digital und in gedruckter Form ausgelegt. Parallel hierzu erfolgte eine Beteiligung der Bezirksausschüsse sämtlicher Stadtbezirke sowie der Träger öffentlicher Belange.
Nach Bewertung der Anregungen der Bevölkerung und der beteiligten Bezirksausschüsse sowie Träger öffentlicher Belange wurde die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans für München – Runde 4 – am 27. November 2024 durch die Vollversammlung des Münchner Stadtrats beschlossen.
Der Lärmaktionsplan enthält neben einer Vielzahl von übergeordneten, stadtweit wirksamen Strategien wie zum Beispiel einer Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, auch konkrete Maßnahmenvorschläge für die insgesamt 18 Untersuchungsgebiete, welche gutachterlich ermittelt und in einem interdisziplinär besetzten und referatsübergreifenden Arbeitskreis festgelegt wurden.
Details zur Methodik, den festgelegten Untersuchungsgebieten sowie den vorgeschlagenen und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung können den nachstehenden Dokumenten entnommen werden.
Lärmaktionsplan für München – Runde 4 – Bericht vom 30. Oktober 2024
Anhang 1.1 Lärmkartierung 2022: Lärmquellen
Anhang 1.2 Lärmkartierung 2022: Lärmkarte LDEN Straßenverkehr
Anhang 1.3 Lärmkartierung 2022: Lärmkarte LNight Straßenverkehr
Anhang 1.6 Lärmkartierung 2022: Lärmkarte LDEN IED-Anlagen
Anhang 1.7 Lärmkartierung 2022: Lärmkarte LNight IED-Anlagen
Anhang 2.1 Vorblatt Öffentlichkeitsbeteiligung
Anhang 2.2 Protokoll Auftaktveranstaltung
Anhang 2.3 Ergebnisbericht Onlinebeteiligung
Anhang 2.4 Protokoll zur Abschlussveranstaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anhang 2.5 Ergebnisbericht der Beteiligungsformate
Anhang 3 Auswahlkriterien zur Festlegung von Untersuchungsgebieten
Anhang 4 Übersichtsplan der Untersuchungsgebiete
Anhang 6.1 Öffentlichkeitsbeteiligung – Phase 2 – Stellungnahmen der Bezirksausschüsse
Anhang 6.2 Öffentlichkeitsbeteiligung – Phase 2 – Hinweise und Anregungen der Bürger*innen
Anhang 6.3 Öffentlichkeitsbeteiligung – Phase 2 – Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Übergeordnete Strategien des Lärmaktionsplans – Runde 4
Die übergeordneten Strategien verfolgen das Ziel, eine stadtweit wirksame, flächendeckende Lärmminderung zu erreichen. Hierbei handelt es sich insbesondere um verkehrsplanerische Maßnahmen wie Verkehrsverflüssigung, Förderung lärmarmer Verkehrsträger und Verminderung des motorisierten Individualverkehrs.
Liste der übergeordneten Strategien
Kleinräumige Maßnahmen in den 18 Untersuchungsgebieten des Lärmaktionsplans – Runde 4
Als Untersuchungsgebiete wurden Bereiche an städtischen Straßen und Straßenbahnstrecken ausgewählt, die einer besonders hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Die Ermittlung der Untersuchungsgebiete erfolgte durch das Referat für Klima- und Umweltschutz nach einem definierten Prozedere. Maßgeblich war hierbei die absolute Höhe des Lärmpegels und die Anzahl der betroffenen Einwohner*innen in einem bestimmten Bereich. Darüber hinaus wurden 6 Untersuchungsgebiete aus dem Lärmaktionsplan der Runde 1 aus dem Jahr 2013, für die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Maßnahmen umgesetzt wurden, erneut berücksichtigt. Ferner wurden zwei zusätzliche Untersuchungsgebiete auf Basis der Ergebnisse des Online-Dialogs zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Hierbei handelt es sich um diejenigen Bereiche, die im Zuge der Beteiligung seitens der Bürger*innen besonders oft als lärmbelastet genannt wurden.
Für die insgesamt 18 Untersuchungsgebiete wurden verschiedene mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung ausgearbeitet. Diese wurden bewertet, mit dem Ziel für jedes Untersuchungsgebiet die geeignetste Maßnahme zu ermitteln.
Der Fokus bei der Maßnahmenkonzeption liegt insbesondere auf einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in ausgewählten, geeigneten Straßenabschnitten, da dies eine wirksames und kostengünstig umsetzbares Instrument zur Lärmminderung darstellt. Als weitere Maßnahmenvorschläge sind zum Beispiel Umgestaltungen des Straßenraums zugunsten den Fuß- und Radverkehrs oder die Optimierung von Ampeln im Lärmaktionsplan enthalten.
Im Zuge der Planung von möglichen Lärmschutzmaßnahmen erfolgt stets eine eingehende Prüfung der Auswirkungen sowie eine Abwägung unter Berücksichtigung anderer Belange wie zum Beispiel der des Wirtschaftsverkehrs oder des öffentlichen Personennahverkehrs.
Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern für den Flughafen München
Zuständige Behörde für den Lärmaktionsplan des Münchner Flughafens ist gemäß Artikel 2 Absatz 4 Bayerischen Immissionsschutzgesetz diejenige Regierung, der die luftrechtlichen Aufgaben für diesen übertragen sind. Für den Flughafen München ist das die Regierung von Oberbayern.
2021 wurde erstmalig ein Lärmaktionsplan für den Münchner Flughafen durch die Regierung von Oberbayern aufgestellt. Die Überprüfung des Plans 2023 durch das Landesamt für Umwelt hat ergeben, dass keine Anpassungen erforderlich sind.
Zuständigkeit und Inhalt
In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt.
Die zentrale Lärmaktionsplanung (Stand 2024) kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes für Haupteisenbahnstrecken des Bundes
Zuständig für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes inklusive der S-Bahnstrecken ist gemäß Paragraf 47 e Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes das Eisenbahn-Bundesamt. Der Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist 2018 in Kraft getreten. Die vierte Runde der Fortschreibung ist am 17. Juli 2024 veröffentlicht worden.