Lärmaktionsplanung
Zielsetzung der Lärmaktionsplanung ist es, Umgebungslärm vorzubeugen, zu verhindern und zu mindern.
Aktuelles und Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die durch die Ergänzung des Paragraf 47 a bis f im Bundes-Immissionsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Demnach müssen alle fünf Jahren neue Lärmkarten erstellt und auf dieser Grundlage die Lärmaktionspläne fortgeschrieben werden.
Die Landeshauptstadt München ist hierbei zuständig für die Lärmaktionsplanung im Hinblick auf die städtischen Straßen und Schienenverkehrswege (Straßenbahn und U-Bahn). Autobahnen und Flughäfen fallen in die Zuständigkeit des Freistaats Bayern. Für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes inklusive S-Bahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
Im Jahr 2013 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München den ersten Lärmaktionsplan beschlossen. 2021 erfolgte die dritte Runde der Bewertung der Lärmaktionsplanung von 2013. Dabei wurde festgestellt, das der Lärmaktionsplan von 2013 weiterhin gültig ist. In diesem werden Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung durch städtische Straßen, Straßenbahnstrecken oberirdische U-Bahnstrecken untersucht.
Lärmaktionspläne der zuständigen Aufgabenträger
Lärmaktionsplan München 2013
Die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Anschließend erhielt die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich zu den Maßnahmenvorschlägen des Entwurfs zu äußern.
Nach Bewertung der Anregungen der Bevölkerung und der beteiligten Bezirksausschüsse und Träger öffentlicher Belange, wurde der endgültige Lärmaktionsplan am 26. Juni 2013 durch die Vollversammlung des Münchner Stadtrates beschlossen.
- Lärmaktionsplan 2013
- Lärmaktionsplan 2013 - Anhang 1 - Auswahl der Untersuchungsgebiete
- Lärmaktionsplan 2013 - Anhang 2 - Protokolle der Veranstaltungen für die Öffentlichkeit
- Lärmaktionsplan 2013 - Anhang 3 - Bewertung der Bürgervorschläge
- Ergänzungen zum Lärmaktionsplan 2013
Überprüfung des gültigen Lärmaktionsplanes 2013 im Jahr 2021
Im Februar 2019 hat das Landesamt für Umwelt aktualisierte Lärmberechnungen, welche als Lärmkarte 2017 bezeichnet werden, für München veröffentlicht.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat auf Grundlage der Lärmkarte 2017 und unter fachlicher Beteiligung der betroffenen weiteren Referate überprüft, ob eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans erforderlich ist. Als Vergleich dienen die Lärmkarten von 2007 und 2012. Es handelt es sich um die dritte Runde der Lärmaktionsplanung in München. Der Bericht zur Lärmaktionsplanung in München (dritte Runde) kann unter untenstehendem Link abgerufen werden.
Diese Prüfung gemäß Paragraph 47d Absatz 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz hat grundsätzlich ergeben, dass in München die Betroffenheit durch den Verkehrslärm, also durch motorisierten Individualverkehr sowie Straßen- und U-Bahn, abgenommen hat. Nur in Gebieten mit erhöhtem Bevölkerungszuwachs ist teilweise eine höhere Belastung zu verzeichnen. Große bauliche Maßnahmen wie der Bau des Luise-Kiesselbach-Tunnels, des Heckenstallertunnels oder der Nordumgehung Pasing haben eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation für die dortige Nachbarschaft ergeben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein fest vorgeschriebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Vom 29. März 2021 bis zum 26. April 2021 hatten Bürger*innen die Möglichkeit, an einer Befragung zur dritten Runde der Lärmaktionsplanung teilzunehmen. Die eingegangenen Antworten und Anmerkungen wurden ausgewertet und in den Bericht zur dritten Runde der Lärmaktionsplanung eingearbeitet.
Bericht Lärmaktionsplan Runde 3
Langfristige übergeordnete Strategien
Die stadtweite strategische Lärmaktionsplanung hat das Ziel, eine flächendeckende Lärmminderung zu erreichen. Es wurden insbesondere verkehrslenkende und -planerische Maßnahmen wie Verkehrsverflüssigung, Förderung der lärmarmen Verkehrsträger und Verminderung des motorisierten Individualverkehrs diskutiert und vorgeschlagen.
Kleinräumige Maßnahmen in den 24 Untersuchungsgebieten
Aus den am stärksten lärmbetroffenen Bereichen an städtischen Straßen und Straßenbahn- / U-Bahn-Strecken wurden die 24 höchstbelasteten Gebiete herausgearbeitet. Dies sind Wohnbereiche mit hoher Einwohnerdichte, die einer sehr starken Lärmbelastung ausgesetzt sind.
Für diese 24 Untersuchungsgebiete wurden im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerforen und Online-Befragung) und einer Maßnahmendiskussion unter Beteiligung aller zuständigen städtischen Dienststellen sowie eines externen schalltechnischen Beratungsbüros je Untersuchungsgebiet mehrere mögliche Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese wurden im Folgenden bewertet, mit dem Ziel für jedes Untersuchungsgebiet die geeignetste Maßnahme zu ermitteln. Der Entwurf des Lärmaktionsplans sah von Seiten der Münchner Stadtverwaltung Maßnahmen wie beispielsweise den Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, Schallschutzfenstern und die Überprüfung der Einführung von Tempo 30 auf ausgewählten Streckenabschnitten vor. Die Vorschläge wurden als Entwurf am 25. April 2012 durch die Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München übernommen. Ausgenommen wurde jedoch der Vorschlag, zu überprüfen, ob Tempo 30 auf einzelnen Streckenabschnitten eingeführt werden kann.
Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern für den Großflughafen München
Zuständige Behörde für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für einen Großflughafen ist gemäß des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (Artikel 2 Absatz 4 BayImSchG) diejenige Regierung, der die luftrechtlichen Aufgaben für diesen übertragen sind. Für den Flughafen München ist dies die Regierung von Oberbayern.
Derzeit (Stand August 2021) wird erstmalig ein Lärmaktionsplan für den Münchner Flughafen durch die Regierung von Oberbayern aufgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hierzu hat bereits stattgefunden. Die Regierung von Oberbayern wird die eingegangenen Anregungen unter Beteiligung der zuständigen Stellen prüfen und darauf aufbauend den abschließenden Entwurf des Lärmaktionsplanes erstellen. Nach Herstellung des Benehmens mit den betroffenen Gemeinden wird der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München dann bekanntgegeben.
Zuständigkeit und Inhalt
Der derzeit gültige Lärmaktionsplan in der Fassung vom 12. Mai 2020 kann auf der Internetseite des Staatsministeriums abgerufen werden, welches bis Ende 2020 für die Erstellung zuständig war. Seit dem 1. Januar 2021 ist die zuständige Stelle die Regierung von Oberfranken, welche den gültigen Lärmaktionsplan fortschreiben wird.
Durch die hohe Umweltrelevanz des Straßenverkehrs und den zahlreichen Lärmbetroffenen führte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erstmals eine zentrale Lärmaktionsplanung für die dritte Runde der Lärmminderungsplanung durch.
Bestandteil der zentralen Lärmaktionsplanung sind alle Hauptverkehrsstraßen im Sinne der EG-Umgebungslärmrichtlinie und alle Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern. Die Lärmaktionsplanung soll vor allem die bisherigen Bemühungen im Lärmschutz aufzeigen sowie zukünftige Strategien einer sinnvollen und zielführenden Planung skizzieren.
Ziel in Bayern ist es, die vorhandenen hohen Lärmschutzstandards weiter auszubauen und für die Bürger mittels anspruchsvoller Lärmschutzziele eine hohe Lebensqualität sowohl in Ballungsräumen als auch außerhalb zu verfolgen. Die Lärmaktionsplanung stellt diesbezüglich eine wichtige konzeptionelle Grundlage dar und bietet darüber hinaus einen informativen Überblick zu den bisherigen und künftigen Bemühungen der zuständigen Stellen zum Lärmschutz und zur Lärmminderung.
Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes für Haupteisenbahnstrecken des Bundes
Zuständig für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes inklusive der S-Bahnstrecken ist gemäß Paragraf 47 e Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes das Eisenbahn-Bundesamt. Der Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist am 18. Juli 2018 in Kraft getreten. Er ist auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes abrufbar.
Im Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken wird die Situation an Schienenwegen bewertet. Er enthält Ziele und Strategien zur Lärmminderung. Ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Ferner ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Details zur Beteiligung der Landeshauptstadt München am Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Lärmaktionsplan selber sind unter den folgenden Links aufgeführt.