Lärmaktionsplanung

Zielsetzung der Lärmaktionsplanung ist es, Umgebungslärm vorzubeugen, zu verhindern und zu mindern.

Aktuelles und Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die durch die Ergänzung des Paragraf 47 a bis f im Bundes-Immissionsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Demnach müssen alle fünf Jahren neue Lärmkarten erstellt und auf dieser Grundlage die Lärmaktionspläne fortgeschrieben werden.

Die Landeshauptstadt München ist hierbei zuständig für die Lärmaktionsplanung im Hinblick auf die städtischen Straßen und Schienenverkehrswege (Straßenbahn und U-Bahn). Autobahnen und Flughäfen fallen in die Zuständigkeit des Freistaats Bayern. Für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes inklusive S-Bahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.

2013 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München den ersten Lärmaktionsplan beschlossen. Bis 2024 wird dieser gültige Lärmaktionsplan fortgschrieben.

Lärmaktionspläne der zuständigen Aufgabenträger

Lärmaktionsplan 2024

Auf Grundlage aktualisierter Lärmkarten erarbeitet das Referat für Klima- und Umweltschutz zurzeit die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (abschließende Beschlussfassung durch den Stadtrat voraussichtlich 2024).

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat beschlossen, für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Anhaltswerte von 64 dB(A) für den LDEN und 54 dB(A) für den LNIGHT zugrunde zu legen. Eine Überschreitung dieser Anhaltswerte ist die Grundvoraussetzung für die Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen in einem betroffenen Bereich.

In München werden trotz der bereits umgesetzten Maßnahmen und Programme die genannten Anhaltswerte in weiten Bereichen des untersuchten Straßennetzes überschritten. Um die begrenzten finanziellen Mittel im Rahmen der Lärmaktionsplanung sinnvoll und zielgerichtet einsetzen zu können, ist es erforderlich, die Belastungsschwerpunkte zu erfassen und Untersuchungsgebiete herauszuarbeiten, für die Lärmminderungsmaßnahmen untersucht werden.

Hauptauswahlkriterien für die Festlegung von Untersuchungsgebieten, in denen ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden soll, sind:

  • die Höhe des Lärmpegels
  • die Anzahl der betroffenen Einwohner*innen

Diese Kriterien werden als Einzahlwert durch ein Lärmbewertungsmaß dargestellt. Dieses nimmt einen umso größeren Wert an, je höher in einem bewohnten Gebiet die Lärmwerte liegen und je größer die Anzahl der lärmbetroffenen Menschen ist.

Bereiche, die ein großes Lärmbewertungsmaß aufweisen, haben hohe Priorität für die Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen.

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

Über ein kombiniertes Verfahren (bestehend aus Online-Beteiligung und Veranstaltungsformaten) soll eine breite Basis in der Bevölkerung für die Umsetzung der Lärmaktionsplanung erreicht werden.

Zu einer Auftaktveranstaltung am 2. Mai 2023 werden in erster Linie Interessenvertreter und Verbände, die Mitglieder des Stadtrats, Bezirksausschüsse, Bürgerinitiativen und die Presse eingeladen. Es werden die Ausgangssituation, die Ziele, das weitere Vorgehen und der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktionsplans vorgestellt.

Der Informations- und Beteiligungsprozess erfolgt vom 2. Mai 2023 bis 31. Mai 2023 über eine Online-Plattform. Deren zentraler Bestandteil ist eine Karte von München, auf der Orte markiert werden können, an denen aus Perspektive der Bürger*innen die Lärmbelastung zu hoch ist und Maßnahmen erforderlich sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können dann von anderen Bürger*innen bewertet und kommentiert werden.

Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in den weiteren Prozess für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ein. Insbesondere sollen auf Grundlage der genannten lärmbelasteten Orte zusätzliche Untersuchungsgebiete ermittelt werden.

Lärmaktionsplan 2013

Die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Anschließend erhielt die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich zu den Maßnahmenvorschlägen des Entwurfs zu äußern.

Nach Bewertung der Anregungen der Bevölkerung und der beteiligten Bezirksausschüsse und Träger öffentlicher Belange, wurde der endgültige Lärmaktionsplan am 26. Juni 2013 durch die Vollversammlung des Münchner Stadtrates beschlossen.

Langfristige übergeordnete Strategien des Lärmaktionsplans 2013

Die stadtweite strategische Lärmaktionsplanung hat das Ziel, eine flächendeckende Lärmminderung zu erreichen. Es wurden insbesondere verkehrslenkende und -planerische Maßnahmen wie Verkehrsverflüssigung, Förderung der lärmarmen Verkehrsträger und Verminderung des motorisierten Individualverkehrs diskutiert und vorgeschlagen.

Kleinräumige Maßnahmen in 24 Untersuchungsgebieten des Lärmaktionsplans 2013

Aus den am stärksten lärmbetroffenen Bereichen an städtischen Straßen und Straßenbahn- und U-Bahn-Strecken wurden die 24 höchstbelasteten Gebiete herausgearbeitet. Dies sind Wohnbereiche mit hoher Einwohner*innendichte, die einer sehr starken Lärmbelastung ausgesetzt sind.

Für diese 24 Untersuchungsgebiete wurden im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung und einer Maßnahmendiskussion unter Beteiligung aller zuständigen städtischen Dienststellen sowie eines externen schalltechnischen Beratungsbüros für jedes Untersuchungsgebiet mehrere mögliche Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese wurden bewertet, mit dem Ziel für jedes Untersuchungsgebiet die geeignetste Maßnahme zu ermitteln.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans sah von Seiten der Münchner Stadtverwaltung Maßnahmen wie beispielsweise den Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, Schallschutzfenstern und die Überprüfung der Einführung von Tempo 30 auf ausgewählten Streckenabschnitten vor. Die Vorschläge wurden 2012 durch die Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München übernommen. Ausgenommen wurde jedoch der Vorschlag, zu überprüfen, ob Tempo 30 auf einzelnen Streckenabschnitten eingeführt werden kann.

Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2013 im Jahr 2021

2021 hat das Referat für Klima- und Umweltschutz den Bericht zur Überprüfung des gültigen Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2013 veröffentlicht. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Betroffenheit durch den Verkehrslärm in München abgenommen hat und demnach eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans nicht erforderlich war.

Die übergeordneten Strategien wurden im Sinne der stetigen Bemühungen der Landeshauptstadt München um eine flächendeckende Lärmminderung entsprechend aktualisiert.

Bericht Lärmaktionsplan dritte Runde

Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern für den Großflughafen München

Zuständige Behörde für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für einen Großflughafen ist gemäß des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (Artikel 2 Absatz 4 BayImSchG) diejenige Regierung, der die luftrechtlichen Aufgaben für diesen übertragen sind. Für den Flughafen München ist dies die Regierung von Oberbayern.

Derzeit (Stand 2021) wird erstmalig ein Lärmaktionsplan für den Münchner Flughafen durch die Regierung von Oberbayern aufgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hierzu hat bereits stattgefunden. Die Regierung von Oberbayern wird die eingegangenen Anregungen unter Beteiligung der zuständigen Stellen prüfen und darauf aufbauend den abschließenden Entwurf des Lärmaktionsplanes erstellen. Nach Herstellung des Benehmens mit den betroffenen Gemeinden wird der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München dann bekanntgegeben.

Zuständigkeit und Inhalt

Der derzeit gültige Lärmaktionsplan in der Fassung vom 12. Mai 2020 kann auf der Internetseite des Staatsministeriums abgerufen werden, welches bis Ende 2020 für die Erstellung zuständig war. Seit dem 1. Januar 2021 ist die zuständige Stelle die Regierung von Oberfranken, welche den gültigen Lärmaktionsplan fortschreiben wird.

Durch die hohe Umweltrelevanz des Straßenverkehrs und den zahlreichen Lärmbetroffenen führte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erstmals eine zentrale Lärmaktionsplanung für die dritte Runde der Lärmminderungsplanung durch.

Bestandteil der zentralen Lärmaktionsplanung sind alle Hauptverkehrsstraßen im Sinne der EG-Umgebungslärmrichtlinie und alle Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern. Die Lärmaktionsplanung soll vor allem die bisherigen Bemühungen im Lärmschutz aufzeigen sowie zukünftige Strategien einer sinnvollen und zielführenden Planung skizzieren.

Ziel in Bayern ist es, die vorhandenen hohen Lärmschutzstandards weiter auszubauen und für die Bürger mittels anspruchsvoller Lärmschutzziele eine hohe Lebensqualität sowohl in Ballungsräumen als auch außerhalb zu verfolgen. Die Lärmaktionsplanung stellt diesbezüglich eine wichtige konzeptionelle Grundlage dar und bietet darüber hinaus einen informativen Überblick zu den bisherigen und künftigen Bemühungen der zuständigen Stellen zum Lärmschutz und zur Lärmminderung.

Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes für Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Zuständig für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes inklusive der S-Bahnstrecken ist gemäß Paragraf 47 e Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes das Eisenbahn-Bundesamt. Der Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist am 18. Juli 2018 in Kraft getreten. Er ist auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes abrufbar.

Im Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken wird die Situation an Schienenwegen bewertet. Er enthält Ziele und Strategien zur Lärmminderung. Ein wesentlicher Punkt bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Ferner ist die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Details zur Beteiligung der Landeshauptstadt München am Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Lärmaktionsplan selber sind unter den folgenden Links aufgeführt.

  • Referat für Klima- und Umweltschutz

    Sachgebiet Lärmvorsorge

    Geschlossen

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