Beschwerde über Gewerbebetriebe (Lärm, Luft, Licht)
Wir nehmen Beschwerden über Gewerbebetriebe bei Geruchs-, Lärmbelästigung oder Lichtbelästigung entgegen und prüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz nimmt Beschwerden über Gewerbebetriebe bei Geruchs-, Lärmbelästigung oder Lichtbelästigung entgegen und prüft, auch vor Ort, ob die Beschwerde berechtigt ist. Dem Gewerbebetrieb können Auflagen gemacht werden, um Missstände zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung wird geprüft. Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Es werden keine Beschwerden über Baulärm entgegengenommen, hier ist die Lokalbaukommission zuständig.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Mindestens 2 Wochen
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Bundes-Immissionsschutzverordnungen