Informationen zu Laubbläsern und Laubsaugern

In diesem Artikel finden Sie alle Informationen zu Laubbläsern und deren Auswirkungen auf die Umwelt.

Umweltprobleme durch Laubbläser und Laubsauger

Es wird Herbst, die Blätter fallen und wie jedes Jahr werden bei der Beseitigung des Laubes Laubbläser und Laubsauger eingesetzt. Die Geräte sind zwar hilfreich, beeinträchtigen aber auch die Umwelt.

Viele Benutzer schätzen die Geräte, weil mit ihrer Hilfe große Blättermengen im Vergleich zur Handarbeit in wesentlich kürzerer Zeit zu Haufen geblasen oder mit Laubsaugern aufgesaugt werden können. Dabei gerät leider immer wieder in Vergessenheit, dass Laubbläser und Laubsauger der Umwelt Schaden zufügen.

Sie verursachen nicht nur erhebliche Lärmbelästigungen, sondern tragen auch auch zur Erhöhung der örtlichen Feinstaubbelastung bei, und ihre Verbrennungsmotoren führen zu Geruchsbelästigungen und Luftverschmutzung.

Untersuchungen haben ergeben, dass es beim Betrieb von Laubbläsern durch das Aufwirbeln von Blütenpollen und Mikroorganismen (z. B. aus Hundekot) zu einer Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen kann. Inwieweit sich daraus ein Risiko für das Bedienungspersonal oder andere Personen, die sich in der Nähe aufhalten, ergibt, ist nur schwer abschätzbar. Es wird jedoch empfohlen, vor allem im professionellen Einsatz Laubbläser nur mit Mundschutz zu bedienen.

Besonders der Einsatz von Laubsaugern stört das ökologische Gleichgewicht von unbefestigten Flächen empfindlich. Laubsauger sind eine Gefahr für Kleinlebewesen. Sie entfernen nicht nur das Laub, sondern auch die in der Laubschicht lebenden Bodentiere (z.B. Insekten, Spinnen, Würmer und Weichtiere). Eine allzu gründliche Entfernung von Blättern und Bodenpartikeln verhindert außerdem die Humusbildung. Der Boden ist schlechter vor Austrocknung und Extremtemperaturen geschützt. Beim Einsatz der Geräte auf befestigten Flächen (Straßen, Wege, Plätze) sind diese Folgen wesentlich geringer.

Obwohl Laubbläser und Laubsauger hilfreich sind, ist daher der Griff zu Rechen und Besen in vielen Fällen besser – und in mancher Hinsicht auch einfacher. Denn beim Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern sind gesetzliche Regelungen zu beachten.

Sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Einsatz gelten besondere Betriebszeitbeschränkungen.

Privater Gebrauch von Laubbläsern und Laubsaugern

Im privaten Bereich gilt im Stadtgebiet die Münchner Hausarbeits- und Musiklärmverordnung. Sie erlaubt den Betrieb von Laubsammlern und Laubbläsern von Montag bis Samstag von 9 bis 12 Uhr sowie von Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr.

Gewerblicher Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern

Für Betriebe gilt die bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV.

Besonders zu beachten ist dabei, dass auch gewerbliche Betreiber bei Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern in Wohngebieten eine Mittagspause einhalten müssen.

Gewerblich tätige Hausmeister müssen daher in Wohnanlagen die Arbeit mit den Geräten zwischen 13 Uhr und 15 Uhr unterbrechen. Wird das Laub mit Rechen und Besen beseitigt, kann auch in dieser Zeit gearbeitet werden. Der betrieb dieser Geräte ist auch hier nur an Werktagen (Montag-Samstag) gestattet.

Wird außerhalb dieser Zeiten gearbeitet, müssen sowohl Privatleute als auch Gewerbebetriebe mit einer Geldbuße rechnen.

Nähere Informationen dazu finden Sie in den gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Laubbläsern und Laubsaugern.

Weitere Tipps für den Umgang mit Laubbläsern und Laubsaugern

  • Laub, wenn möglich, natürlich verrotten lassen, da dadurch die Humusbildung gefördert wird.   
  • Beim Kauf eines Laubbläsers oder Laubsaugers auf ein lärm- und abgasarmes Produkt achten.
  • Die Geräte nur zur Laubbeseitigung verwenden, nicht das ganze Jahr hindurch zur Gehwegreinigung.
  • Einzelne Blätter wegkehren und nicht in mühevoller Kleinarbeit genau zu einem bestimmten Punkt blasen. Das verlängert die Einsatzzeit der Geräte und die damit verbundenen Belästigungen.
  • Zusammengeblasene Haufen sofort entfernen, da die Blätter sonst durch den Wind wieder verteilt werden.
  • Nicht bei feuchtem Wetter verwenden, der Einsatz der Geräte ist dann kaum effektiv.
  • Auch im Herbst Privatwege nicht unbedingt jeden Tag reinigen, sondern nur dann, wenn es erforderlich ist.
  • Die Geräte sinnvoll einsetzen und nicht länger als unbedingt nötig verwenden.