Hinweise zu Laubbläsern und Laubsaugern

Hier finden Sie die Vorgaben und Beschränkungen zur Nutzungszeit von Laubbläsern und Laubsaugern für den privaten und gewerblichen Gebrauch.

Wichtiger Hinweis

Hinweis

Beim Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern sind gesetzliche Regelungen zu beachten.

Sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Einsatz gibt es Beschränkungen.

Privater Gebrauch von Laubbläsern und Laubsaugern

Im privaten Bereich gilt im Stadtgebiet die Münchner Hausarbeits- und Musiklärmverordnung.

Sie erlaubt den Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Samstag von 9 bis 12 Uhr
  • Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr

Wird außerhalb dieser Zeiten gearbeitet muss mit einer Geldbuße gerechnet werden.

Gewerblicher Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern

Für Betriebe gilt die bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.

Für Wohngebiete gelten für den Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern folgende Zeiten:

  • Montag bis Samstag von 9 bis 13 Uhr
  • Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr

Gewerblich Tätige müssen in Wohngebieten die Arbeit mit den Geräten zwischen 13 Uhr und 15 Uhr unterbrechen. Wird das Laub mit Rechen und Besen beseitigt, kann auch in dieser Zeit gearbeitet werden.

Wird außerhalb dieser Zeiten gearbeitet muss mit einer Geldbuße gerechnet werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie in den gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Laubbläsern und Laubsaugern.

Tipps für den Umgang

Laubbläser und Laubsauger verursachen nicht nur erhebliche Lärmbelästigungen, sondern tragen auch auch zur Erhöhung der örtlichen Feinstaubbelastung bei, und ihre Verbrennungsmotoren führen zu Geruchsbelästigungen und Luftverschmutzung.

Beim Betrieb von Laubbläsern kann es durch das Aufwirbeln von Blütenpollen und Mikroorganismen (beispielsweise aus Hundekot) zu einer Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen.

Laubsauger stören das ökologische Gleichgewicht und sind eine Gefahr für Kleinlebewesen. Sie entfernen nicht nur das Laub, sondern auch die in der Laubschicht lebenden Bodentiere (beispielsweise Insekten, Spinnen, Würmer und Weichtiere). Eine allzu gründliche Entfernung von Blättern und Bodenpartikeln verhindert außerdem die Humusbildung. Der Boden ist schlechter vor Austrocknung und Extremtemperaturen geschützt. Beim Einsatz der Geräte auf befestigten Flächen (Straßen, Wege, Plätze) sind diese Folgen wesentlich geringer.

Tipps für den Umgang mit Laubbläsern und Laubsaugern

  • Laub, wenn möglich, natürlich verrotten lassen, da dadurch die Humusbildung gefördert wird.   
  • Beim Kauf eines Laubbläsers oder Laubsaugers auf ein lärm- und abgasarmes Produkt achten.
  • Die Geräte nur zur Laubbeseitigung verwenden, nicht das ganze Jahr hindurch zur Gehwegreinigung.
  • Einzelne Blätter wegkehren und nicht in mühevoller Kleinarbeit genau zu einem bestimmten Punkt blasen. Das verlängert die Einsatzzeit der Geräte und die damit verbundenen Belästigungen.
  • Zusammengeblasene Haufen sofort entfernen, da die Blätter sonst durch den Wind wieder verteilt werden.
  • Nicht bei feuchtem Wetter verwenden, der Einsatz der Geräte ist dann kaum effektiv.
  • Auch im Herbst Privatwege nicht unbedingt jeden Tag reinigen, sondern nur dann, wenn es erforderlich ist.