Neuer Wohnraum in der Kistlerstraße
Mit dem sektoralen Bebauungsplan Kistlerstraße sichert die Stadt bei Neubauvorhaben, Ergänzungen oder Aufstockungen bezahlbaren Wohnraum.
Projekt
Mit dem Satzungsbeschluss für den sektoralen Bebauungsplan Kistlerstraße stellt die Stadt sicher, dass die Stadt sowohl bei Neubauvorhaben als auch bei Ergänzungsbauten oder Aufstockungen einen bestimmten Anteil an gefördertem Wohnungsbau festlegen kann.
Lage
Das knapp ein Hektar große Gebiet liegt zwischen Kistlerstraße, Weinbauernstraße und Martin-Luther-Straße im 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten.
Aktuelle Nutzung
Es handelt sich um ein gut angebundenes, gewachsenes und gemischt genutztes Quartier. Dort befinden sich überwiegend Wohnungen, aber auch Einzelhandel, Gaststätten, Handwerk, Kleingewerbe sowie Freizeit- und Gesundheitseinrichtungen.
Ziele der Planung
- für bestehendes, bislang nicht realisiertes Baurecht ist ein Anteil von 10% gefördertem Wohnraum möglich
Besonderheit: sektoraler Bebauungsplan
Derzeit liegt hier kein Bebauungsplan vor, das heißt es besteht Baurecht nach §34 des Baugesetzbuchs (BauGB). Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer hier neu baut, musste somit bisher keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem „Sektoralen Bebauungsplan“ nach §9 Absatz 2d des BauGB liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein Instrument vor, durch das die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in „34er-Gebieten“ ausgeschöpft werden können.
Hinweis: Die schwierige und alle bayerischen Kommunen treffende Fördermittelknappheit macht es notwendig, die noch verbleibenden Finanzmittel für den geförderten Wohnungsbau so effizient wie möglich einzusetzen. Hierzu hat die Vollversammlung am 17.12.2025 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Chronologie
03/2026: Satzungsbeschluss
05-06/2025: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs: Vereinfachtes Verfahrens nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
02/2023: Aufstellungsbeschluss für den Sektoralen Bebauungsplan Nr. 2186