Neuer Wohnraum in der Kistlerstraße
Für die Kistlerstraße in Obergiesing wird ein sektoraler Bebauungsplan aufgestellt. Die Stadt geht damit neue Wege, was bezahlbaren Wohnraum betrifft.
Aktuelles
Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Freitag, 9. Mai bis Mittwoch, 11. Juni 2025 liegt der Entwurf des sektoralen Bebauungsplans Nr. 2186 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) aus. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über den Planungsstand auf der digitalen Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München informieren und sich dazu äußern.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Die Planungsunterlagen sowie Möglichkeiten zu Äußerungen und Stellungnahmen finden Sie auf der Plattform:
Weiterer Auslegungsort
Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 9. Mai bis 11. Juni 2025 auch an folgendem Auslegungsort über die Planungen informieren:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr
Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan zur Verfügung:
- per E-Mail unter plan.ha2-33v@muenchen.de
- telefonisch unter 089/233-24881 Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 15 Uhr und Freitag von 9.30 bis 12 Uhr
Projekt

Am 8. Februar 2023 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss zum sektoralen Bebauungsplan an der Kistlerstraße und schafft damit eine Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Lage
Der Bereich Kistlerstraße (südlich), Weinbauernstraße (nördlich) und Martin-Luther-Straße (östlich) liegt im 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten und hat eine Größe von etwa 0,83 Hektar.
Aktuelle Nutzung
Die im Block vorhandene Nutzung ist gemischt. Es überwiegt eine Wohnnutzung, aber auch Einzelhandel, Gaststätten, Handwerk, Kleingewerbe sowie Einrichtungen für Freizeit, Gesundheit und religiöse Zwecke sind vorhanden.
Ziele der Planung
- für bestehendes, bislang nicht realisiertes Baurecht ist ein Anteil von 40% gefördertem Wohnen bzw. 20% Einkommensorientierte Förderung (EOF) und 20% München Modell (MM) geplant
- anteilige Sicherung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum
Besonderheit: sektoraler Bebauungsplan
Derzeit liegt hier kein Bebauungsplan vor, das heißt es besteht Baurecht nach §34 des Baugesetzbuches. Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer hier neu baut, musste somit bisher keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem „Sektoralen Bebauungsplan“ nach §9 Absatz 2d des Baugesetzbuches liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein Instrument vor, durch das die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in „34er-Gebieten“ ausgeschöpft werden können.
Chronologie
02/2023 Aufstellungsbeschluss für den Sektoralen Bebauungsplan Nr. 2186