Grundstücksausschreibungen

Die Vergabe städtischer Grundstücke erfolgt über Konzeptausschreibungen. Nachhaltiges Bauen, qualitätsvoller und bezahlbarer Wohnungsbau stehen dabei im Vordergrund.

Städtische Grundstücke

Freiham_Baugrube
PLAN

In München werden städtische Wohnbaugrundstücke grundsätzlich nur für den Bau von bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen vergeben. In den großen Siedlungsgebieten sind 20 bis 40 Prozent der Grundstücke für Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats vorgesehen.

Aktuelle Ausschreibungen

Weitere Informationen zum Baugebiet:

Projektseite Freiham

Stadtteilmanagement: Willkommen in Freiham!

  • Im Neubaugebiet Neufreimann sind Grundstücke für Bauträger*innen und Investor*innen im Mietwohnungsbau, sowie für Wohnungsbaugenossenschaften vorgesehen.
  • Die Grundstücksausschreibungen werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 starten.
  • Die Flächenvergabe erfolgt jeweils für 80 Jahre im Erbbaurecht.
  • Vorbehaltlich Stadtratsbeschluss.

Weitere Informationen zum Baugebiet:

Projektseite Neufreimann (ehemalige Bayernkaserne)

Quartierswebseite Neufreimann

Konzeptausschreibungen

Die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken erfolgt durch Konzeptausschreibungen. Die städtischen Grundstücke werden in der Regel im Erbbaurecht zu lageunabhängigen Festpreisen ausgeschrieben. Die Ausschreibung enthält verpflichtende Grundvoraussetzungen und optionale Auswahlkriterien, die der Stadtrat beschließt. Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens liegt beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung.

Grundvoraussetzungen

Die Ausschreibung enthält allgemeine Grundvoraussetzungen, die Regelungen zu den verschiedenen Wohnbauarten (Konzeptioneller Mietwohnungsbau, München Modell, Einkommensorientierte Förderung) und Verpflichtungen aus dem Ökologischen Kriterienkatalog umfassen. In einigen Fällen wird auch explizit für Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats ausgeschrieben.

Darüber hinaus sind weitere Grundvoraussetzungen einzuhalten, die von der Lage und Beschaffenheit des ausgeschriebenen Grundstücks abhängen.

Auswahlkriterien

Um unterschiedliche Angebote ohne Preiswettbewerb vergleichen und bewerten zu können, werden zu festgelegten Auswahlkriterien konzeptbezogene Aussagen erwartet. Die Bewerberinnen und Bewerber können im Hinblick auf ihr geplantes Vorhaben über die Grundvoraussetzungen hinausgehende, konkrete Angebote abgegeben. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen nach einer vorab festgelegten und bekannten Bewertungsmatrix (Punktesystem) ausgewertet. Danach wird über die Vergabe des Grundstücks entschieden.

Weiterer Ablauf

Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages liegt in der Zuständigkeit des Kommunalreferats. Im Hinblick auf kommunalrechtliche Vorschriften wird der Grundstücksvertrag zügig nach dem Beschluss des Stadtrats über die Vergabe abgeschlossen.

Information

Kontakt

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtsanierung und Wohnungsbau, PLAN HA III/11

Blumenstraße 31, 80331 München

E-Mail: plan.ha3-11@muenchen.de

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