Grundstücksausschreibungen
Die Vergabe städtischer Grundstücke erfolgt über Konzeptausschreibungen. Nachhaltiges Bauen, qualitätsvoller und bezahlbarer Wohnungsbau stehen dabei im Vordergrund.
Städtische Grundstücke
In München werden städtische Wohnbaugrundstücke grundsätzlich nur für den Bau von bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen vergeben. In den großen Siedlungsgebieten sind 20 bis 40 Prozent der Grundstücke für Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats vorgesehen.
Aktuelle Ausschreibungen
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung schreibt nachfolgendes städtisches Wohnbaugrundstück öffentlich aus:
Dachauer Straße 306-308
Einzelfläche für Wohnungsbaugenossenschaften und genossenschaftsähnliche Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats im Stadtteil Moosach
Förderung im Programm München Modell
Künftige Ausschreibungen
- Grundstücke mit Baurecht für insgesamt rund 500 Wohnungen werden für Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats ausgeschrieben.
- Auf den Baufeldern WA 13 Süd, WA 13 Nord, WA 14 Südost, WA 14 Nordost und WA 20 sollen Vorhaben mit den Wohnbauarten "Konzeptioneller Mietwohnungsbau", "München Modell" und "Einkommensorientierte Förderung" entstehen.
- Die Flächenvergabe erfolgt wahlweise jeweils für 80 Jahre im Erbbaurecht oder als Kauf.
- Konzeptausschreibung gemäß Stadtratsbeschluss vom 20. September 2023 in Verbindung mit Stadtratsbeschlüssen vom 24. Juli 2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13820, Nr. 20-26 / V 13088)
- Die Grundstücksausschreibungen sollen voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024 beginnen.
- Kurzinformation zum Grundstück
Weitere Informationen zum Baugebiet:
- Einzelfläche im Stadtbezirk 19 (Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln) mit Baurecht für ca. 8-11 Wohnungen (ca. 700 qm bis 1.065 qm Geschossfläche)
- Ausschreibung nur für Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats
- Förderung im Programm "München Modell"
- Die Flächenvergabe erfolgt wahlweise für 80 Jahre im Erbbaurecht oder als Kauf.
- Konzeptausschreibung gemäß Stadtratsbeschluss vom 05. Juli 2023 in Verbindung mit Stadtratsbeschlüssen vom 24. Juli 2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13820, Nr. 20-26 / V 13088)
- Die Grundstücksausschreibung soll voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024 beginnen.
- Kurzinformation zum Grundstück
- Im Neubaugebiet Neufreimann sind Grundstücke für Bauträger*innen und Investor*innen im Mietwohnungsbau sowie für Wohnungsbaugenossenschaften vorgesehen.
- Die Flächenvergabe an Wohnungsbaugenossenschaften erfolgt wahlweise für 80 Jahre im Erbbaurecht oder als Kauf.
- Die Grundstücksausschreibungen werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 starten.
Weitere Informationen zum Baugebiet:
Konzeptausschreibungen
Die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken erfolgt durch Konzeptausschreibungen. Die städtischen Grundstücke werden zu lageunabhängigen Festpreisen ausgeschrieben. Die Ausschreibung enthält verpflichtende Grundvoraussetzungen und optionale Auswahlkriterien, die der Stadtrat vorher beschließt. Die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens liegt beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung.
Grundvoraussetzungen
Die Ausschreibung enthält allgemeine Grundvoraussetzungen, die Regelungen zu den verschiedenen Wohnbauarten (Konzeptioneller Mietwohnungsbau, München Modell, Einkommensorientierte Förderung) und Verpflichtungen aus dem Ökologischen Kriterienkatalog umfassen. In einigen Fällen wird auch explizit für Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats ausgeschrieben.
Darüber hinaus sind weitere Grundvoraussetzungen einzuhalten, die von der Lage und Beschaffenheit des ausgeschriebenen Grundstücks abhängen.
Auswahlkriterien
Um unterschiedliche Angebote ohne Preiswettbewerb vergleichen und bewerten zu können, werden zu festgelegten Auswahlkriterien konzeptbezogene Aussagen erwartet. Die Bewerberinnen und Bewerber können im Hinblick auf ihr geplantes Vorhaben über die Grundvoraussetzungen hinausgehende, konkrete Angebote abgegeben. Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen nach einer vorab festgelegten und bekannten Bewertungsmatrix (Punktesystem) ausgewertet. Danach wird über die Vergabe des Grundstücks entschieden.
Weiterer Ablauf
Der Abschluss des Grundstücksvertrags liegt in der Zuständigkeit des Kommunalreferats. Im Hinblick auf kommunalrechtliche Vorschriften ist dieser zügig nach der Entscheidung über die Vergabe abzuschließen.
Kontakt
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtsanierung und Wohnungsbau, PLAN HA III/11
Blumenstraße 31, 80331 München
E-Mail: plan.ha3-11@muenchen.de