Engagement in Vereinen und Initiativen

Hier finden Sie Infos und Kontakte rund um Gründung, Finanzierung, Steuern und Recht von Vereinen und Initiativen im Bereich Bürgerschaftliches Engagement.

Kreis aus Händen auf einer grünen Wiese

Vereinsgründung in München

  • Eintragung ins Vereinsregister:
    Wenn der Sitz Ihres Vereines in München ist, müssen Sie beim Registergericht am Amtsgericht MünchenIhren Verein in das Vereinsregister eintragen lassen. Beim Amtsgericht erhalten Sie auch Merkblätter zu Vereinsgründung und Vereinsrecht und können Auskünfte zu eingetragenen Vereinen einholen.

  • Gründung einer Selbsthilfegruppe:
    Das Selbsthilfezentrum München berät Sie, wenn Sie eine Selbsthilfegruppe gründen wollen. Außerdem unterstützt es bei der Öffentlichkeitsarbeit und in weiteren Fragen.

  • Anmeldung von Ausländervereinen:
    Wenn die Mehrheit Ihrer Vereinsmitglieder oder Ihrer Vorstandsmitglieder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie Ihren Verein als Ausländerverein beim Kreisverwaltungsreferat melden. Mehr Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter der Nummer 089 233-44616.

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit:
    Zu Fragen der Gemeinnützigkeit von Vereinen berät Sie das Finanzamt für Körperschaften beim Finanzamt München unter der Nummer 089 1252-0.

Förderung durch die Stadt München

Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in ihrem Stadtteil engagieren, können bei den Bezirksausschüssen Zuschüsse aus dem Stadtbezirksbudget beantragen. Gefördert werden können Aktionen und Projekte aus den Bereichen Stadtteilentwicklung, Kultur und Kunst, Jugend und Soziales, Schule, Sport und Spiel sowie Gesundheit und Umwelt.

Kleine innovative Beteiligungsprojekte von Bürger*innen in der Stadtteilentwicklung und Stadtplanung können vom Planungsreferat gefördert werden.

Das Kulturreferat berät zu Kulturprojekten im Stadtteil und fördert Sie auch mit kleinere finanziellen Zuschüssen.

Der Migrationsbeirat fördert aus seinem Budget Projekte für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.

Projekte und Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit können von der Fachstelle für Demokratie gefördert werden.

Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bezuschusst inklusive Maßnahmen von gemeinnützigen Organisationen und freien Trägern der Wohlfahrtspflege – etwa für barrierefreie Veranstaltungen oder für Übersetzungen in Leichte Sprache.

Seit dem Jahr 2000 fördert das Referat für Gesundheit und Umwelt Projekte zur Münchner lokalen Agenda 21 für nachhaltige Entwicklung. Es gibt Unterstützung für Vorhaben, die sich für nachhaltige Ernährung, die Biostadt München, nachhaltige Entwicklung sowie den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen.

Das Stiftungsverwaltung des Sozialreferats betreut eine Vielzahl von Stiftungen. Soziale Einrichtungen können hier für Projekte und Hilfsangebote für alte Menschen, für Familien mit geringem Einkommen, für Kinder und für Menschen mit Behinderungen Zuschüsse aus Stiftungsmitteln beantragen.

Förderung der Selbsthilfe im Bereich Gesundheit gibt es vom Gesundheitsreferat. Beim Sozialreferat können SieFörderung für Selbsthilfe im sozialen Bereich beantragen. Weitere Infos dazu gibt es auch beim Selbsthilfezentrum München.

Das Kulturreferat fördert Kunst- und Kulturschaffende mit Geld, Räumen, Veranstaltungstechnik und Beratung.

Förderungen - Datenbank der DSEE

Die DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt) betreibt eine Datenbank für die Suche nach passenden Fördermöglichkeiten - regional, thematisch und nach Kostenarten filterbar.

Preise und Wettbewerbe

Eine Übersicht über Preise für Engagement und Ehrenamt gibt es beim
Deutschen Engagementpreis.
Eine Suchfunktion für Wettbewerbe und Förderpreise gibt es bei der
Stiftung Bürgergesellschaft.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ausnahmen vom Mindestlohn für ehrenamtliche Tätigkeiten:
Das "Tarifautonomiestärkungsgesetz – MiLoG“ schreibt nahezu flächendeckend einen Mindestlohn vor. Nach § 22 MiLoG sind davon nicht betroffen mildtätige, kirchliche und karitative Organisationen, die ihren freiwillig engagierten nebenberuflichen Helfer*innen, etwa in Sozialstationen oder Pflegeeinheiten, moderate Stundenvergütungen oder Aufwandsentschädigungen zahlen. Zu den Ausnahmen gehören auch die Entschädigungen, die zum Beispiel Sportvereine oder Musik- und Gesangsvereine an Ausbilder*innen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen entsprechend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG bezahlen.

Freibeträge für Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale (Stand: 01/2021):

  • Für Ehrenamtliche sind Vergütungen und Auslagenersatz bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei.
  • Für die Tätigkeit als Übungsleiter*in, für künstlerische Tätigkeiten sowie für Betreuung und Pflege können Ehrenamtliche bei öffentlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen bis zu 3000 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdienen.

Arbeitshilfe: Der Einsatz von Ehrenamtlichen aus steuer- und arbeitsrechtlicher Sicht (Der Paritätische, Stand 2021)

  • Für viele Tätigkeiten benötigen freiwillig Engagierte ein Führungszeugnis. Wird die ehrenamtliche/gemeinnützige Tätigkeit nachgewiesen, ist die Ausstellung kostenfrei.
  • Gesundheitszeugnisse erteilt das Referat für Gesundheit.

Viele Träger haben für ihre Ehrenamtlichen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Für nicht versicherte Ehrenamtliche greift unter Umständen – nachrangig - die Bayerische Ehrenamtsversicherung.

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert, wer im Ehrenamt pflichtversichert ist und wer nicht. Zuständig ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft.
  • Informationen zur 'Bayerischen Ehrenamtsversicherung' der Versicherungskammer Bayern.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

  • Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht informiert in seinen FAQs speziell Vereine und stellt Mustervorlagen zur Verfügung (hier in Buchform).
  • Die digitale Gesellschaft hat mit Förderung des Bundesministeriums der Justiz und für  Verbraucherschutz (BMJV) das Informationsportal "Deine Daten. Deine Rechte" entwickelt, das Verbraucher*innen über ihre Datenschutzrechte informiert und ihnen deren Anwendung erleichtert.

Transparenzregister

"Die Verpflichtung zur Eintragung in das Transparenzregister trifft auch die Organisationen im Bürgerschaftlichen Engagement. Aber man kann sich leicht befreien." (Vereinswiki)
Weitere Informationen dazu bieten folgende Organisationen:

  • Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (LBE)
  • Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
  • Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB).

Beratungsangebote

  • Das Institut IBPro e.V. bietet Fortbildungen und Beratung zum Sozialmanagement für Vereine und andere Non Profit- und Social Profit Organisationen.
  • Die Förderstelle für Bürgerschaftliches Engagement FöBE bietet Vernetzung, Information, Beratung und Qualifizierung Qualifizierung (z.B. Münchner Vereinetag, Vereinecoaching)
  • MORGEN e.V. ist das Netzwerk von und für Münchner Migrantenorganisationen
  • startsocial  schreibt jährlich im Frühjahr Beratungsstipendien für soziale Initiativen aus.

Arbeitshilfen für die Vereinsarbeit

  • Vereinswiki
    Das Vereinswiki vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement beantwortet Fragen rund um die Gründung und den Betrieb von Vereinen.

  • Leitfaden zum Vereinsrecht (PDF)
    Beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gibt es einen Leitfaden zum Vereinsrecht mit nützlichen Infos zu Vereinsgründung und Vereinsführung.

  • Handbuch fürs Vereinsmanagement (PDF)
    Praktische Tipps für die Vereinsarbeit: Das Handbuch von Memo, dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg sowie dem Forum der Kulturen Stuttgart stellt auf anschauliche Weise Wissen zum Vereinsmanagement zur Verfügung.
  • Ehrenamtliche Vorstände gesucht! (PDF)
    Wie Sie Führungskräfte für den Verein gewinnen, entwickeln und binden: Eine umsetzbare, sehr praxisnahe Arbeitshilfe der Akademie Management und Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung.
  • Schwierige Situationen im Verein: Tipps fürs Coaching (PDF)
    Der Leitfaden (von FöBE und der Fachstelle BE) hilft bei der Entscheidung über ein Coaching und der Auswahl einer geeigneten Person.
  • Leitfaden zur interkulturellen Öffnung
    Ein praxisnaher Leitfaden für gemeinnützige Organisationen von ZIVIZ im Auftrag des BMI: Interkulturelle Öffnung als umsetzbarer Prozess, mit Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.
  • Non-Profits und Social Media
    Rückblick zur Fachtagung 2015 der Akademie Management und Politik der Friedrich-Ebert-Stiftung: Netzwerke gewinnen, Kommunikation neu gestalten!
  • Freiwilligen-Engagement professionell gestalten (PDF)
    Die Broschüre der Friedrich-Ebert-Stiftung verdeutlicht, wie gemeinnützige Organisationen mit Hilfe eines professionellen Managements Freiwillige für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Organisation gewinnen können.
  • Menschen gewinnen und motivieren (PDF)
    Die Praxisbroschüre des Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT) beschreibt Chancen und Herausforderungen der Zusammenarbeit und bietet Tipps und Hilfen, damit Projekte Engagierte gewinnen und auch zukünftig noch motivieren können.
  • Werkstatt Vielfalt: Praxistipps für Projekte im Quartier
    Das Förderprogramm Werkstatt Vielfalt, das die Stiftung Mitarbeit im Auftrag der Robert Bosch Stiftung umsetzt, gibt zehn Praxistipps, die bei der Durchführung eines gelungenen Begegnungsprojekts in der Nachbarschaft helfen können.
  • Engagement braucht Leadership
    Studie zu Praxis, Stärkung und Zukunft der Vereine von der Robert-Bosch-Stiftung in Kooperation mit dem Landesnetzwerk Bayern.

  • Leitfaden 'Kooperation Haupt- und Ehrenamtliche'
    "Der Handlungsleitfaden zur Studie „Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen in Pflege, Sport und Kultur“ enthält Win-win-Strategien und Beispiele guter Praxis zur  Konfliktbewältigung und bietet Lösungen, wie man „Stolpersteine“ vermeidet und Qualitätssicherung einführt. Er gibt Tipps zum Abbau von Ängsten und Vorbehalte in der Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlichen, zur Balance von Be- und Entlastungen beider Akteure sowie zur Verbesserung von Verlässlichkeit und Planbarkeit."

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