Informationsstand beantragen

Für Informationsstände mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt auf öffentlichem Grund brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regeln und Antragsformulare für Infostände innerhalb oder außerhalb der Altstadt-Fußgängerzone.

Regeln für Infostände innerhalb der Altstadt-Fußgängerzone:
Hinweis:
Baustellenbedingt ergeben sich unter Vorbehalt Änderungen

  • begrenzte Auswahl der Standorte:
  1. Schützenstraße, gegenüber Anwesen Nr. 1
  2. Neuhauser Straße, vor Anwesen Nr. 3
  3. Neuhauser Straße, vor Anwesen Nr. 12
  4. Kaufingerstraße, vor Anwesen Nr. 13
  5. Kaufingerstraße, gegenüber Anwesen Nr. 20
  6. Rosenstraße, vor Anwesen Nr. 1 - 5
  7. Petersplatz, gegenüber Anwesen Nr. 8 (Aufstellfläche leicht abschüssig)
  8. Sendlinger Straße, vor Anwesen Nr. 4
  9. Sendlinger Straße, vor Anwesen Nr. 11
  • Größe: maximal sechs Quadratmeter
  • Pavillons sind nicht zulässig.
  • Die Erlaubnis wird maximal für vier Stunden pro Tag erteilt. Pro Organisation kann nur ein Stand pro Tag genehmigt werden.
  • Zufahrtserlaubnisse für den Auf- und Abbau der Infostände können nicht erteilt werden.

Regeln für Infostände im übrigen Stadtgebiet:

  • Der Standort muss so gewählt sein, dass für Fußgänger ein Durchgang von mindestens 1,60 Meter Breite frei bleibt.
  • Geben Sie im Antrag den Straßennamen und die Hausnummer an.
  • Größe: maximal neun Quadratmeter
  • Pavillons sind in der Regel zulässig.

An einem Informationsstand ist jede wirtschaftliche Betätigung (wie Werbung, gewerbsmäßiger Verkauf von Waren) unzulässig.

Ein begrenzter Verkauf von Plaketten, Broschüren oder Büchern zum Selbstkostenpreis kann erlaubt werden, wenn das Interesse an der Informationsverbreitung im Vordergrund steht.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

Bei eingetragenen Vereinen:

  • Vereinssatzung
  • Vereinsregistereintrag
  • Vollmacht des Vereinsvorsitzenden

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

zwei Wochen, bei Erstantragstellung vier Wochen

Gebührenrahmen

Sondernutzungsgebühr ab 1. Januar 2015:

  • Informationsstand im Geltungsbereich der Altstadt Fußgängerbereiche-Satzung je Stand pro Tag: 12 Euro
  • Auf den übrigen Straßen des Stadtbezirkes 1 sowie in den Bereichen 2 und 3 je Stand pro Tag: 8 Euro
  • In den übrigen Stadtbezirken je Stand pro Tag: 6 Euro

Plus 10 Euro Verwaltungsgebühr pro Antrag
Mit einem Antrag können Sie bis zu fünf Infostände anmelden.

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsgebührensatzung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45123

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Ähnliche Leistungen

Plakatieren für Wahlen und politische Veranstaltungen – Ausnahmegenehmigung

Wer auf öffentlichen Straßen außerhalb der zugelassenen Flächen Plakate für Wahlen oder politische Veranstaltungen anbringen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung.

Mitgliederwerbestand beantragen

Wer einen Stand zum Zweck der Mitgliederwerbung (auch Fördermitglieder) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Beratung für religiös-weltanschauliche Vielfalt

Wenn Sie Fragen zu Religion und Weltanschauung oder der Zusammenarbeit mit der Stadt München haben, beraten wir Sie.