Tegernseer Landstraße
Auslegung vom 3. Juni mit 3. Juli 2024
Öffentliche Auslegung
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Hinweis auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München
Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit -
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Vereinfachtes Verfahren -
Sektoraler Bebauungsplan Nr. 2173
Tegernseer Landstraße (östlich)
Raintaler Straße (westlich)
Perlacher Straße (nördlich)
Kesselbergstraße (südlich)
- Festsetzung eines Flächenanteils (40%), für den die Verpflichtung besteht, diesen für soziale Wohnraumförderung zu binden -
Stadtbezirk 17 – Obergiesing-Fasangarten
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 27. Oktober 2021 beschlossen, für den Bereich Tegernseer Landstraße (östlich), Raintaler Straße (westlich), Perlacher Straße (nördlich), Kesselbergstraße (südlich) einen sektoralen Bebauungsplan (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04806) nach § 9 Abs. 2d) BauGB im vereinfachten Verfahren aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist vom 3. Juni 2024 mit 3. Juli 2024 im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ veröffentlicht. Diese ist unter folgender Adresse zu erreichen: https://bauleitplanung.muenchen.de. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planungsdokumente“ zu finden.
Zusätzlich sind die genannten Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum - barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28 a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit öffentlich ausgelegt.
Auskünfte: Für Auskünfte zum Bebauungsplan stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung (telefonisch während der Dienststunden unter 089/233-21074 und per E-Mail unter plan.ha2-33v@muenchen.de).
Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; dies kann direkt über die digitale Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ erfolgen: https://bauleitplanung.muenchen.de.
- Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per E-Mail (siehe oben) oder schriftlich per Post (Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung II/33V, Blumenstraße 28 b, 80331 München) abgegeben werden oder nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung zur Niederschrift bei den oben genannten Kontaktdaten vorgebracht werden.
- Zum Nachweis des fristgemäßen Eingangs einer Stellungnahme in Papierform wird für die letzten Tage der Veröffentlichung im Internet empfohlen, den Sonderbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8 (neben dem Auskunftsschalter am Eingang Fischbrunnen), zu benutzen.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den „Datenschutzhinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren“, das auf der oben genannten digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“ eingestellt ist und an oben genannter Stelle vor Ort öffentlich ausliegt.