Klinikstandort "Am Isarkanal"
Der Klinikstandort "Am Isarkanal" in Thalkirchen soll städtebaulich weiterentwickelt und modernisiert werden.
Projekt
Lage
Das Planungsgebiet liegt im Osten des 19. Stadtbezirks im Bezirksteil Thalkirchen und weist eine Größe von zirka 3,2 Hektar auf. Das Gebiet wird im Osten von der Straße „Am Isarkanal“, im Süden von der Tierparkstraße und im Westen von der Schäftlarnstraße begrenzt. Nördlich grenzt das Planungsgebiet an eine Bestandsbebauung.
Anlass und Ziele der Planung
Seit den 1960er Jahren ist der Standort „Am Isarkanal“ durch die Ansiedlung verschiedener Kliniknutzungen geprägt, deren Vorläufer bis weit in das 19. Jahrhundert zurückreichen.
Jetzt ist es ein gemeinsames Ziel der Landeshauptstadt München und der Grundstückseigentümer*innen, den heutigen Standort langfristig bedarfsgerecht in einen modernen Klinikstandort, ergänzt durch klinikspezifische Wohnbedarfe, Räume für Lehre und Forschung, sowie Räumlichkeiten für kliniknahen Einzelhandel und Gastronomie, umzubauen, und die Grundstücke entsprechend städtebaulich und landschaftsplanerisch zu entwickeln.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz des wertvollen Baumbestands, welcher insbesondere durch die Nähe zu den Isarauen eine qualitativ hochwertige Freiraumkulisse darstellt. Mit der neuen Festsetzung sollen die Bereiche mit schützenswerten Bäumen, die sich teilweise auf bisher bebaubarer Fläche befinden, in großem Umfang dauerhaft gesichert werden.
Aufgrund der stadtgestalterisch sensiblen Lage erfolgte schon im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses eine Untersuchung der Auswirkungen auf das Stadtbild und die Befassung der Stadtgestaltungskommission.
Verfahrensstand
Vom 4. Mai mit 6. Juni 2023 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) stattgefunden. Am 17. Mai hatten Bürger*innen Gelegenheit im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung im Pfarrsaal St. Maria-Thalkirchen, sich über das Projekt zu informieren und ihre Anregungen einzubringen oder Fragen zu stellen.
Chronologie
05/2023: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
12/2022: Aufstellungsbeschluss