Grundsicherung für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Antragsabhängige Leistung für bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.
Lebensunterhalt für hilfebedürftige Menschen: Informationen zu den gesetzlichen Regelungen (SGB II und SGB XII) und den Voraussetzung für die Übernahme der Miete.