Welche Kosten werden noch von der Sozialhilfe übernommen?
Babyausstattung, Möbel, Bestattung, Zahnersatz, Kleidung und Co: Informationen zur Kostenübernahmen und zu Gebührenermäßigungen.
Vermögen
Bevor Sie Sozialhilfe erhalten, müssen Sie Ihr verwertbares Vermögen für Ihren Lebensunterhalt einsetzen.
Eine Ausnahme hiervon bilden Vermögensbestände, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) zum Schonvermögen zählen.
Darunter fallen beispielsweise:
- kleinere Barbeträge – hier gibt es Freibeträge je nach Anzahl der Familienmitglieder und nach Art der Hilfe;
- ein selbstgenutztes Haus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung, soweit Größe, Ausstattung und Wert angemessen sind.
Auch kann im Einzelfall der Einsatz Ihres Vermögens nicht verlangt werden, wenn dies auf Grund Ihrer besonderen Lebenssituation eine Härte bedeuten würde.
Übernahme von Bestattungskosten
In Deutschland besteht Bestattungspflicht und die Angehörigen von verstorbenen Personen müssen für die Bestattung sorgen. In manchen Fällen kann das Sozialamt die Bestattungskosten übernehmen .
Telefon, Ermäßigung der Gebühren
Mit dem Bescheid über die Befreiung von den Rundfunkgebühren beziehungsweise unter Vorlage Ihres Sozialhilfebescheids können Sie den Sozialtarif bei der Telekom (T-Punkt) beantragen.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Das Sozialbürgerhaus ist nicht für die Befreiung von den Rundfunkgebühren zuständig. Sie können jedoch Antragsformulare in den Sozialbürgerhäusern erhalten. Die Formulare können auch im Internet beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgerufen werden.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass dem Befreiungsantrag der Originalbescheid, eine beglaubigte Kopie des jeweiligen Leistungsbescheids oder eine Bestätigung über den Leistungsbezug beigefügt werden muss. Die Bestätigung erhalten Sie automatisch mit jedem Bewilligungsbescheid (nicht bei Änderungen) über Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe oder Grundsicherung). Ihr Sozialbürgerhaus leitet den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auf Wunsch gern an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) weiter.
Sonderzahlung für Schüler*innen
Schüler*innen an Münchner Schulen erhalten zu Beginn eines Schuljahres eine gesetzliche Schulbedarfspauschale aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Zusätzlich gewährt die Landeshauptstadt München eine Schulanfangspauschale beim Start in die Schule als freiwillige Leistung, als Sonderzahlung für Schulanfänger und Schulwechsler. Sie ist gedacht für die vielen Anschaffungen wie beispielsweise Schulranzen, Federmäppchen, Malkasten, Arbeitsbücher, Zirkel.
Möbel
Die Nachbeschaffung beziehungsweise Reparatur von bereits vorhandenem Mobiliar ist mit dem Regelbedarf abgegolten. Die Gewährung von Möbeln einschließlich Haushaltsgeräten ist für die Erstausstattung einer Wohnung möglich (zum Beispiel bei Erstbezug einer Wohnung).
Zahnersatz
Auch wenn Sie Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten, trägt Ihre Krankenkasse nur die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung (= „Regelversorgung“), nicht für Ihren Wunschzahnersatz. Vor Beginn der Behandlung und bevor Sie etwas unterschreiben, müssen Sie deshalb unbedingt die Kostenfrage klären.
Weitere Informationen können Sie unserem Flyer entnehmen.
Bekleidung
Der Kauf von Bekleidung ist mit dem Regelbedarf abgegolten. Einmalige Geldleistungen können nur für eine Erstausstattung mit Bekleidung gewährt werden.
Babyausstattung
Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von laufender oder einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung vorliegen, können Sie beim Sozialbürgerhaus die Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung beantragen. Diese umfasst die Kosten für die Anschaffung eines Kinderwagens, eines Kinderbettes mit Zubehör und der Babyausstattung für das erste Lebensjahr.
Kfz-Besitz
Ein Auto gehört grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen, das heißt Sie müssen es vor der Gewährung von Sozialhilfe verkaufen und den Erlös für Ihren Lebensunterhalt verwenden.
Ausnahmen:
Der Wert Ihres Autos ist so gering, dass er im Sinne des Gesetzes als angemessen gilt. Hinsichtlich der konkreten Werte erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Sozialbürgerhaus.
Schwangerschaft
Wenn Sie bereits Sozialhilfe erhalten, wird Ihre Sozialhilfeleistung nach der 12. Schwangerschaftswoche erhöht. Zudem können Sie eine Beihilfe für Umstandskleidung beantragen. Den einmaligen Zuschuss zum Kauf von Schwangerschaftsbekleidung können Sie bei Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus auch beantragen, wenn Sie keine Sozialhilfe bekommen, aber zum entsprechenden Personenkreis des SGB XII (Sozialhilfe) gehören und nur über ein niedriges Einkommen verfügen. Für das Baby können Sie eine Beihilfe zum Kauf der Babyausstattung erhalten.
Falls Sie nach der Geburt Ihres Kindes eine größere Wohnung brauchen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Soziale Wohnraumversorgung.