Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung)

Lebensunterhalt für hilfebedürftige Menschen: Informationen zu den gesetzlichen Regelungen (SGB II und SGB XII) und den Voraussetzung für die Übernahme der Miete.

Leistungen für Unterkunft und Heizung

Wohnen ist eines der wichtigsten menschlichen Grundbedürfnisse. Aus diesem Grund ist die Übernahme der Miete, die in den einschlägigen Gesetzen als Kosten für die Unterkunft bezeichnet wird, ein bedeutsamer Bestandteil der Hilfe zum Lebensunterhalt für hilfebedürftige Menschen. Dies gilt sowohl bei Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende = Arbeitslosengeld II und Bürgergeld) oder nach dem SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

Im Nachfolgenden bieten wir Ihnen zusätzlich Informationen sowohl zu den Arbeitshinweisen des Jobcenters München zu § 22 SGB II als auch zu den Arbeitshinweisen des Amtes für Soziale Sicherung zu § 35 SGB XII.