Mietobergrenzen
Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den geltenden Richtwerten nach Haushaltsgröße der Landeshauptstadt München.
Richtwerte für Bruttokaltmiete ab 1. Januar 2023
Neben der Gewährung der Regelsätze nach dem SGB XII und der Regelleistungen nach dem SGB II werden auch die Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Bei der Landeshauptstadt München gelten dabei seit 1. Januar 2023 folgende Mietobergrenzen.
Mietobergrenzen Richtwerte für Bruttokaltmiete in Euro
(Stand: 1. Januar 2023)
- Eine Person mit einer Wohngröße bis 50 m²: 781 Euro
- Zwei Personen mit einer Wohngröße bis 65 m²: 1.005 Euro
- Drei Personen mit einer Wohngröße bis 75 m²: 1.184 Euro
- Vier Personen mit einer Wohngröße bis 90 m²: 1.444 Euro
- Fünf Personen mit einer Wohngröße bis 105 m²: 1.784 Euro
- Sechs Personen mit einer Wohngröße bis 120 m²: 2.014 Euro
Bei Haushalten mit sieben oder mehr Personen sind pro weitere Person 15 m² und 285 Euro zu berücksichtigen.
Die Mietobergrenze ist für Bruttokaltmieten (= Nettokaltmiete inklusive kalte Betriebskosten) zugrunde zulegen. Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt.