Unterstützung im Alter

In ihrem Sozialbürgerhaus erhalten ältere Menschen und Angehörige Beratung bei Fragen zu häuslicher und pflegerischer Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen.

Beschreibung

Sie können Ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen und brauchen Beratung zu häuslicher Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen? Die Mitarbeitenden in den Sozialbürgerhäusern (SBH) unterstützen Sie bei vielen Themen, die mit dem Älterwerden einhergehen können – zum Beispiel bei der Finanzierung von häuslichen Hilfen. Sie vermitteln auch zu anderen Stellen.
 
 Flyer in verschiedenen Sprachen

Voraussetzungen

Bitte vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin im für Sie zuständigen Sozialbürgerhaus.

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie zu den Terminen Ihren Ausweis mit.

Ähnliche Leistungen

Präventive Hausbesuche bei älteren Menschen

Präventive Hausbesuche sollen dazu beitragen, frühzeitig Not- und Gefährdungssituationen bei älteren Menschen zu erkennen.

Hilfen im Haushalt

Hilfe für Menschen, die zur Weiterführung des Haushaltes oder körperbezogenen Maßnahmen Unterstützung durch Andere benötigen.

Hausbesuche durch Ergotherapeut*innen – THEA mobil

Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, Ergotherapie benötigen, Ihnen aber der Gang in eine Praxis zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.

Anregung einer rechtlichen Betreuung

Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.

Beglaubigung einer Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll – oder nicht übernehmen soll.

Zuschuss zu Essen auf Rädern/ Sozialer Mittagstisch

Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.

Hilfen in Anlagen des Seniorenwohnens

Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.

Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht

Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.

Beratung durch die Münchner Betreuungsvereine

Die Münchner Betreuungsvereine informieren und beraten Sie zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie zu Fragen des Betreuungsrechts.