Taxi oder Mietwagen – Unterlagen nachreichen
Sie haben einen Antrag nach dem Personenbeförderungsgesetz gestellt, möchten aber noch Unterlagen nachreichen?
Voraussetzungen
Bereits erfolgte Antragstellung nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Übertragung
- Ersterteilung Taxi/ Mietwagen
- Neuerliche Erteilung
- Betriebssitzwechsel
- Betriebsleiter-/ Geschäftsführerwechsel
Zusätzlich ist zum Fahren eines Taxis eine spezielle
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit (mindestens 2250 Euro für das erste Fahrzeug und 1250 Euro für jedes weitere)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Stadtkasse oder Gemeindekasse, des Finanzamtes, des Insolvenzgerichts und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz
- Nachweis über einen Stellplatz für jedes beantragte Fahrzeug (nur bei Mietwagen)
- Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung für die Fahrzeuge
- Nachweis über eine Untersuchung der Fahrzeuge hinsichtlich der Voraussetzungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Bei juristischen Personen sind die oben genannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie die Bescheinigung des Amtsgerichts auch von den gesetzlichen Vertreter*innen und dem*der Betriebsleiter*in vorzulegen.
Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt
Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Fragen & Antworten
Etwa drei Monate bevor Ihre Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abläuft, sollten Sie den Antrag auf neuerliche Erteilung stellen.
Bei Antragstellung nicht älter als drei Monate:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Insolvenzgerichts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse oder Gemeindekasse
Bei Antragstellung Stichtag nicht älter als ein Jahr:
- Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit
Rechtliche Grundlagen
- Gewerbeordnung
- Personenbeförderungsgesetz
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Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
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