Mietwagengenehmigung
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt hierfür eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.
Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und den Auszug müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Betriebsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- fachliche Eignung
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Betriebssitz in in der Landeshauptstadt München.
Zusätzlich ist zum Fahren eines Mietwagens eine spezielle
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Nachweis über Eigenkapital (mindestens 2250 Euro für das erste Fahrzeug und 1250 Euro für jedes weitere)
- Unbedenklichkeitsbescheinungen der Sozialversicherungsträger, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für die Fahrzeuge
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz
- Nachweis über einen Stellplatz für jedes beantrage Fahrzeug
- bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Nachweis über eine Untersuchung der Fahrzeuge hinsichtlich der Voraussetzungen der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
drei Monate
Gebührenrahmen
Genehmigung: grundsätzlich 120 Euro (jedes weitere Fahrzeug: grundsätzlich plus 60 Euro)
Dazu kommen die Gebühren für
- das An- oder Ummelden des Gewerbes,
- das Führungszeugnis
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
- die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder.
Wird Ihr Antrag von uns abgelehnt oder Sie ziehen diesen zurück, müssen Sie bis zu 75 Prozent der Genehmigungsgebühr bezahlen.
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Personenbeförderungsgesetz
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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Internet
Post
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Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
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Fax: 089 233-45174
Adresse
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81371 München
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung