Mietwagengenehmigung – Erstantrag oder erneuter Antrag
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.
Beschreibung
Gewerbemeldungen
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der beantragten Tätigkeit bei der Unterabteilung gewerblicher Kraftverkehr direkt dort anmelden, ummelden und abmelden.
Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und den Auszug müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Betriebsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.
Wichtiger Hinweis
Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- fachliche Eignung
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Betriebssitz in in der Landeshauptstadt München.
Zusätzlich ist zum Fahren eines Mietwagens eine spezielle
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)
notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.
Benötigte Unterlagen
Bei Erstantrag und neuerliche Erteilung:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Eigenkapital (mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Fahrzeugliste
Zusätzlich bei Erstantrag:
- Nachweis der fachlichen Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz
- Nachweis über einen Stellplatz für jedes beantragte Fahrzeug
Bei juristischen Personen sind die obengenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie die Bescheinigung des Amtsgerichts auch von den gesetzlich vertretenden Personen und der betriebsleitenden Person vorzulegen.
Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:
- •Führungszeugnis ( Zustimmung der antragstellenden Person erforderlich)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( Zustimmung der antragstellenden Person erforderlich)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrbundesamt
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Bescheinigung des Insolvenzgericht, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrbundesamt sowie die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate seien, dürfen. Der Stichtag für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Fragen & Antworten
Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.
Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen, fehlendem Betriebssitz oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über die antragstellende Person, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.
Grundsätzlich ja. Nähere Informationen finden Sie im Informationsschreiben TSE.
Nein, bei einer neuerlichen Erteilung müssen in der Regel nicht alle Unterlagen erneut vorgelegt werden. Bestimmte Nachweise – wie zum Beispiel die fachliche Eignung- müssen meist nur bei der erstmaligen Antragstellung eingereicht werden. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Ihrer Situation und der Gültigkeit bereits vorgelegter Nachweis ab. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Abschnitt „Benötigte Unterlagen".
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Personenbeförderungsgesetz
Kontakt
Gewerbeamt
Termin
Internet
Telefon
Post
Gewerbeamt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45174
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Nur nach Terminvereinbarung