Mietwagengenehmigung – Erstantrag oder erneuter Antrag

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.

Beschreibung

Gewerbemeldungen
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der beantragten Tätigkeit bei der Unterabteilung gewerblicher Kraftverkehr direkt dort anmelden, ummelden und abmelden.

Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und den Auszug müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Betriebsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.

Information

Wichtiger Hinweis

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Betriebssitz in in der Landeshauptstadt München.


Zusätzlich ist zum Fahren eines Mietwagens eine spezielle

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)

notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.

Benötigte Unterlagen

Bei Erstantrag und neuerliche Erteilung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Eigenkapital (mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
  • Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
  • Fahrzeugliste

Zusätzlich bei Erstantrag:

  • Nachweis der fachlichen Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
  • Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über den Betriebssitz
  • Nachweis über einen Stellplatz für jedes beantragte Fahrzeug

Bei juristischen Personen sind die obengenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie die Bescheinigung des Amtsgerichts auch von den gesetzlich vertretenden Personen und der betriebsleitenden Person vorzulegen.

Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:

  • •Führungszeugnis ( Zustimmung der antragstellenden Person erforderlich)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( Zustimmung der antragstellenden Person erforderlich)
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrbundesamt
  • Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder

Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Bescheinigung des Insolvenzgericht, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrbundesamt sowie die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate seien, dürfen. Der Stichtag für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

drei Monate

Gebührenrahmen

Genehmigung: grundsätzlich 120 Euro (jedes weitere Fahrzeug: grundsätzlich plus 60 Euro)
Dazu kommen die Gebühren für
 

  • das An- oder Ummelden des Gewerbes,
  • das Führungszeugnis
  • die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
  • die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder.
Bitte beachten Sie!
Wird Ihr Antrag von uns abgelehnt oder Sie ziehen diesen zurück, müssen Sie bis zu 75 Prozent der Genehmigungsgebühr bezahlen.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.

Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen, fehlendem Betriebssitz oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über die antragstellende Person, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.

Grundsätzlich ja. Nähere Informationen finden Sie im Informationsschreiben TSE.

Nein, bei einer neuerlichen Erteilung müssen in der Regel nicht alle Unterlagen erneut vorgelegt werden. Bestimmte Nachweise – wie zum Beispiel die fachliche Eignung- müssen meist nur bei der erstmaligen Antragstellung eingereicht werden. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Ihrer Situation und der Gültigkeit bereits vorgelegter Nachweis ab. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Abschnitt „Benötigte Unterlagen".

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung
Personenbeförderungsgesetz

Kontakt

Gewerbeamt

Post

Gewerbeamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung

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