Corona: Das müssen Sie beim Besuch im KVR beachten

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus können Sie das KVR nur mit einem vereinbarten Termin besuchen.

Ausländerbehörde

Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Ablauf der Ausländerbehörde finden Sie hier:

Standesamt

Standesämter München und München-Pasing informieren über die Abläufe bei personenstandsrechtlichen Verfahren:

KVR-Dienststellen im Überblick

Nutzen Sie auch unser vielseitiges Angebot an Online-Services. Diese finden Sie jeweils in den entsprechenden Dienstleistungen.

Bayern hat seit Samstag, den 10.12.2022 die Maskenpflicht abgeschafft. Wir empfehlen Ihnen dennoch eine medizinische Maske zu tragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verordnung des Freistaats Bayern.

Weitere Dienststellen

Sie können die Führerscheinstelle nur mit Termin besuchen, diesen können Sie online oder telefonisch vereinbaren.
Telefon: 089/233-96090
Zusätzlich bieten wir einen Großteil unserer Leistungen ab sofort online an. Sie können die Anträge als Pdf herunterladen und ausfüllen. Anschließend können Sie die Dokumente per Post an uns senden.

Folgende Dienstleistungen müssen Sie ab sofort per Post erledigen:

Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein

Antrag erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis

Führerschein mit 17

Verlängerungen von Fahrerlaubnissen der Klassen C und D

Beantragung und Verlängerung Fahrerqualifizierungsnachweis

Beantragung von Personenbeförderungsscheinen

Verlängerung von Personenbeförderungsscheinen

Beantragung von Personenbeförderungsscheinen für Krankenwagen

Umtausch in Kartenführerschein

Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

Erweiterung der Fahrerlaubnis

Ersatzführerschein bei Verlust/ Diebstahl

Ersatzführerschein wegen Namensänderung

Ersatzführerschein wegen Änderung von Auflagen und Beschränkungen, sowie Beschädigung

Bitte beachten Sie, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn diese vollständig ausgefüllt sind und uns alle Antragsunterlagen vorliegen.

Sie haben einen Notfall:

Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in welcher zwingend ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht: Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Verlust eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung/ Berufskraftfahrer bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes
  • Diebstahl und Verlust des Führerscheins (bei Vorlage einer polizeilichen Diebstahlsanzeige und Nachweis des unmittelbaren Bedarfs)
  • Internationaler Führerschein (bei Vorlage des Flugtickets oder der Reisebestätigung)
  • Fahrerlaubnisse für Beschäftigte von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder ähnliches
  • Erteilung der Fahrgastbeförderung für Krankentransporte

Voraussetzungen: Der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen und es ist kein freier Termin buchbar.

Notfälle werden nach vorheriger telefonischer Absprache bearbeitet. In einem nachweisbaren Notfall kontaktieren Sie uns unter 233-68816 oder 233-68817.

Wir können Ihnen nur Termine für die Abholung von Einbürgerungsurkunden und für telefonische Beratungsgespräche anbieten.

Sie wünschen eine Beratung für die Einbürgerung?

Bitte buchen Sie hier einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch oder prüfen Sie unverbindlich online , ob Sie bereits wichtige Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Sie hatten bereits ein Beratungsgespräch für die Einbürgerung und möchten einen Antrag auf Einbürgerung stellen?

Sie können Ihren Antrag im Falle einer positiven Beratung oder eines positiven Ergebnis des Quick-Check als Online-Antrag oder per Post nach Erhalt unseres Antragsformulars einreichen.

Sie müssen online einen Termin vereinbaren. Bitte informieren Sie sich über diese Möglichkeit unter den jeweiligen Dienstleistungen.

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch 089/233-96030.

Sie können Ihre Anträge auch per Post an 

Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten
Gewerbemeldungen
Ruppertstr. 19
80466 München

oder per E-Mail an gewerbemeldung.kvr@muenchen.de zusenden. Wir werden diese umgehend bearbeiten.

Sollten Sie darüber hinaus aktuell Fragen zu Betriebsuntersagungen und Ladenöffnungszeiten haben, können Sie sich ebenfalls telefonisch oder per E-Mail melden.

Wir bitten Sie uns per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren.

  • behördlich sichergestellte Tiere im Zusammenhang mit Tierschutz, Tierseuchen (Tollwutquarantäne)
    E-Mail: veterinaeramt.kvr@muenchen.de
    Telefon 089/233-36313

Ausnahme: Wenn Sie keine Möglichkeit haben uns per E-Mail oder Telefon zu erreichen, klingeln Sie bitte und sprechen den Wachdienst an.

Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.

Hier können Sie Kontakt zum Versicherungsamt aufnehmen oder online einen Termin vereinbaren.

Sie können uns Ihre Anträge und gegebenenfalls Originaldokumente per Post schicken:

Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I/21
Ruppertstr. 19
80466 München

Bitte nutzen Sie die Anträge, die Sie unter "Formulare und Links" in den entsprechenden Dienstleistungen finden.

Nach der Bearbeitung senden wir Ihnen Ihre Unterlagen per Post wieder zurück. Bei Originaldokumenten übersenden wir Ihnen diese mittels Postzustellungsurkunde (zusätzliche Gebühr 2,49 Euro).
Eine Rechnung zum Überweisen erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.

Ansonsten erreichen Sie uns per Mail waffen.kvr@muenchen.de.

Termine

In Einzelfällen sind bei der Waffen-, Jagd-, Fischerei- und Sprengstoffbehörde des Kreisverwaltungsreferates Termine erforderlich, wie zum Beispiel Abholung des ersten Jagdscheines, Waffenabgaben und Ähnliches.

Wenn Termine erforderlich sind, erhalten Sie von uns per Mail oder Post eine Bestätigung über diesen Termin, die Sie bitte beim Einlass im Kreisverwaltungsreferat vorzeigen.

Bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder Äußerungen im Bußgeldverfahren beziehungsweise Rechtsbehelfe oder ähnliches erreichen Sie uns wie folgt:

per Post:
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I, Bußgeldstelle
Ruppertstraße 19
80466 München

per Fax 089/233-45637

per E-Mail (Achtung: Rechtsbehelfe sind per E-Mail leider nicht zulässig) bussgeldstelle.kvr@muenchen.de

per Kontaktformular

Wir bitten Sie Ihre Anträge schriftlich einzureichen.

Unterschriebene Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens senden Sie bitte an folgende Postadresse:

Kreisverwaltungsreferat – Hauptabteilung I/11
Sühne- und Gütestelle
Ruppertstraße 19

80466 München

oder schicken diese per Mail an: schlichtungsstelle.kvr@muenchen.de

Bei Fragen zu Terminvereinbarungen, Anfragen zu bestehenden Terminen oder bei Auskünften zu Schlichtungsverfahren erreichen Sie uns telefonisch unter 089/233-44603, 089/233-44604 oder 089/233-44605.

Sie erreichen uns telefonisch unter 089/233-44690, -44692, -44743, -44697 und -44698 und per E-Mail psg-anmeldung.kvr@muenchen.de zur Verfügung.

In nachgewiesenen Notfällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an hunde.kvr@muenchen.de oder Telefon unter 089/233-363690.

Für die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen gelten derzeit die Corona-Regeln der jeweils aktuellen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(vgl. https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ )

Bei Fragen wenden Sie sich bitte für Veranstaltungen an vvb.kvr@muenchen.de beziehungsweise für Versammlungen an versammlungen.kvr@muenchen.de.

  • Fundsachen abgeben
    Sie können Fundsachen in unseren Briefkasten werfen oder per Post an
    Kreisverwaltungsreferat
    HA I Fundbüro
    Oetztaler Straße 19
    81373 München
    übersenden. Geben Sie dabei folgendes an:
    - Wer hat es gefunden? Name und Kontaktdaten
    - Wo wurde die Sache gefunden?
    - Wann wurde die Sache gefunden?
    - Mitteilung, ob Sie Finderlohn und/ oder Eigentum beanspruchen
  • Fundsache abholen
    Bitte schicken Sie eine E-Mail an:
    fundbuero.kvr@muenchen.de

Terminvereinbarung
Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns per E-Mail an fundbuero_termin.kvr@muenchen.de (mit Angabe ihrer Telefonnummer) oder unter der Telefonnummer 089/233-45904.

Hinweis
Bitte beachten Sie unsere Informationen für Verlierer und Finder unter der Rubrik „Themen“.

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