Sprengstoffrechtliche Erlaubnis beantragen und verlängern
Sie brauchen eine Erlaubnis zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen.
Beschreibung
Die Sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist unter anderem notwendig zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen. Das sind in der Regel Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, Böllerpulver zum Böllerschießen und Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen. Die Erlaubnis ist maximal auf fünf Jahre befristet und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in München
- Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit.
- Sachkunde: Für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrozellulosepulver kann diese in Lehrgängen erworben werden, die von privaten Lehrgangsträgern angeboten werden. An den Lehrgang schließt sich eine Prüfung vor dem hierfür zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an.
- Bei Lehrgangsbeginn ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, die ebenfalls vom Kreisverwaltungsreferat München, HA I/21 ausgestellt wird und rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn (etwa 4 bis 6 Wochen vorher) beantragt werden muss.
- Bedürfnis
- geeignete Lagerstätte
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Lehrgangsbescheinigung
- Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader)
- Mitgliedsbescheinigung (Böllerschützen)
Alle relevanten Unterlagen, die bei Antragstellung beizubringen sind, sind jeweils im Original und in einer gefertigten Kopie vorzulegen. Müssen die Kopien durch die Behörde angefertigt werden, wird pro Kopie eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.
Eine Verlängerung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis ist nur vor Ablauf der Befristung möglich.
Rechtliche Grundlagen
§ 27 SprengG