Einsicht in Bauakten für Bauvorhaben (Zentralregistratur)

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben, eine Projektierungen, Feuerbeschauen oder Begutachtungen Einsicht in die Bauakten benötigen, können Sie diese in einem Termin einsehen.

Beschreibung

​Sie können die genehmigten Baupläne des betreffenden Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Information

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage kann es derzeit zu eingeschränkten Terminverfügbarkeiten kommen. Neue Termine werden regelmäßig freigeschalten.

Voraussetzungen

Sie benötigen die Einsicht in Bauakten für einen der folgenden Fälle:

  • Bauvorhaben (LPH 1-3 HOAI)
  • Projektierungen
  • Feuerbeschauen
  • Begutachtungen (gerichtlich bestellt)

Für andere Fälle können Sie eine Einsicht in Bauakten für Finanz & Verkauf beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Akteneinsicht in der LBK
  • Grundbuch-Auszug, aus dem der oder die aktuelle Eigentümer*in hervorgeht
  • wenn Sie als Eigentümer*in selbst Einsicht nehmen: Amtlicher Lichtbildausweis
  • wenn Sie nicht selbst Eigentümer*in sind: Vollmacht von der oder dem Eigentümer*in und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises von der oder dem Eigentümer*in

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

  • 10 Euro pro Anwesen

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Bestandsakten enthalten die genehmigten Baupläne und die zugehörigen Genehmigungsbescheide.

Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die dazugehörigen Aufteilungspläne sowie alle notariellen Urkunden, die zu Eintragungen im Grundbuch geführt haben, erhalten Sie in der sogenannten Grundakte beim Grundbuchamt. Die Aufteilungspläne sind auch in den Bauakten der Lokalbaukommission enthalten. In den Bauakten sind keine Energieausweise, aktuelle Eigentumssituationen oder Wohnflächenberechnungen enthalten.

Grundsätzlich erhalten alle Bauantragsteller*innen bei Bescheiderteilung eine eigene Baugenehmigung, die sie im eigenen Interesse unbedingt sorgfältig selbst aufbewahren und an etwaige Rechtsnachfolger*innen weitergeben sollten. Bitte prüfen Sie daher immer zuerst, ob Sie die benötigten Unterlagen bei Ihren eigenen Dokumenten finden. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bei der Lokalbaukommission Akteneinsicht nehmen.

Rechtliche Grundlagen

Die Lokalbaukommission lagert mehr als 300.000 Bauakten in der hauseigenen Zentralregistratur. Diese ist kein öffentliches Archiv, sondern dient in erster Linie der eigenen Arbeit, anderen städtischen Referaten und weiteren Stellen zur Aufgabenerfüllung.

Kontakt

Registratur Bauvorhaben

Post

Registratur Bauvorhaben

Blumenstraße 28b
80331 München

Fax: +49 89 233-21850

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

Dienstag und Donnerstag
9 bis 12 Uhr und
13.30 bis 16 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Die Zentralregistratur ist über den Zugang Blumenstraße 19 barrierefrei erreichbar. Eine behindertenfreundliche Toilette befindet sich im Erdgeschoss auf der rechten Seite des Zugangs.

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