Haushaltsbescheinigung

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen.

Beschreibung

Sie können die Haushaltsbescheinigung schriftlich (Per Post, Fax, E-Mail) oder persönlich beantragen. Für die persönliche Vorsprache benötigen Sie einen Termin. Sie können eine andere Person mit Vollmacht beantragen, die Haushaltsbescheinigung für Sie abzuholen.

Diese Bescheinigung wird für andere Behörden benötigt, zum Beispiel wenn Sie Kindergeld, Arbeitslosengeld oder die Befreiung von Studiengebühren beantragen. Die Formulare erhalten Sie in der Regel von den zuständigen Behörden.

Die Anträge können nur bearbeitet werden, wenn Sie in München gemeldet sind.

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie persönlich vorbeikommen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Antragsformular der anfordernden Behörde (falls vorhanden)

Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloses Schreiben, dass Sie eine Haushaltsbescheinigung benötigen
  • Zahlungsnachweis (Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers geltn nicht als Zahlungsnachweis)

Überweisen Sie vorab die Gebühr an das Kreisverwaltungsreferat:

Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMM
Verwendungszweck: 92004301010121

Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden.

Wenn Sie eine andere Person beauftragen:

  • Ihre schriftliche Vollmacht für das Beantragen und Entgegennehmen der Haushaltsbescheinigung
  • Ihr Ausweis und der Ausweis der bevollmächtigten Person, jeweils im Original
  • ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular der jeweiligen Behörde

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache sofort.

Gebührenrahmen

5 Euro

Zahlungsarten

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Auskunftssperre

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