Gewerbe ummelden
Wenn sich der Standort oder sich die Art (der Gegenstand) Ihres Gewerbes verändert oder der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird, ist eine Ummeldung erforderlich.
Eine Ummeldung ist erforderlich wenn
- der Standort des Gewerbes innerhalb Münchens verändert wird (Verlegung).
- die Art/ der Gegenstand des Gewerbes verändert wird
- der Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitert wird, die bei Tätigkeiten der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
In folgenden Fällen können Sie uns gerne freiwillig Änderungen mitteilen:
Zum Beispiel:
- Aufgabe einer Tätigkeit
- Änderung des Namens des*der Gewerbetreibenden
- Nebenerwerb
Sonderfall Zweitschrift
Sie können bei uns auch eine Zweitschrift der Ummeldebescheinigung beantragen.Die Gebühr beträgt 15 Euro. Schicken Sie uns Ihren Antrag bitte per E-Mail zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises. Sie erhalten die Zweitschrift in der Regel innerhalb einer Woche per Post. Die Rechnung über 15 Euro senden wir Ihnen ebenfalls zu.
Hinweis:
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (zum Beispiel durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.
Hinweis:
Wenn eine bestehende Firma in eine neue Rechtsform geändert wird (beispielsweise durch Gründung einer juristischen Person), ist in der Regel eine neue Anmeldung (bei gleichzeitiger Abmeldung der bisherigen Firma) notwendig. Die Gewerbebehörde berät Sie im Einzelfall gerne.
Voraussetzungen
Bitte nutzen Sie die Online-Gewerbemeldung.
Bei folgenden Unternehmensarten können Sie ihr Gewerbe online ummelden:
- Einzelunternehmen (eingetragen und nicht eingetragen)
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmensgesellschaft (UG auch haftungsbeschränkt)
- Aktiengesellschaften
In anderen Fällen bitten wir Sie, die Gewerbeabmeldung per E-Mail mit den jeweiligen erforderlichen Unterlagen vorzunehmen (siehe „benötigte Unterlagen").
Wenn Sie das Gewerbe auf Tätigkeiten erweitern, die erlaubnispflichtig sind, legen Sie bitte eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bei, für Tätigkeiten im Vollhandwerk bitte eine Kopie der Handwerkskarte.
Benötigte Unterlagen
-
Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeummeldung
(wichtig: Geben Sie das Datum der Änderung an.) - Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen)
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
40 Euro
Rechtliche Grundlagen
§14 Gewerbeordnung
Fragen & Antworten
Bei Verlegung in eine andere Kommune sind zwei Schritte erforderlich:
- Abmeldung bei der Gewerbebehörde des bisherigen Standorts
- Anmeldung bei der Gewerbebehörde des neuen Standorts
Bitte teilen Sie uns die Namensänderung schriftlich per Post oder E-Mail mit und legen eine Kopie der Heiratsurkunde bei.
Ja, es ist möglich, das bisher gemeldete Gewerbe auf eine branchenfremde Tätigkeit zu erweitern. Weiterhin ist es möglich, die bisher gemeldete und nicht mehr ausgeübte Tätigkeit vollständig in eine künftig ausgeübte – auch branchenfremde – Tätigkeit zu ändern.
Voraussetzung: Die Betriebsstätte bleibt dieselbe.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
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Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Implerstraße 11
81371 München
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung